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3. Tuberkulose mit ausgedehnten Erweichungsherden.
4. Stark ausgedehnte Tuberkulose mehrerer Organe, jedoch ohne hochgradige Abmagerung,
ohne Erscheinungen einer frischen Blutinfektion und ohne ausgedehnte
Erweichungsherde.
Bei den einzelnen Schlachthiergattungen zeigt die tuberkulöse Erkrankung gewisse Verschiedenheiten.
Beim Rinde findet man in den meisten Fällen entweder in den Lungen oder nur
in deren Lymphdrüsen, oft gleichzeitig auch in den Mittelfelldrüsen kleinere oder größere
tuberkulöse Herde mit käsigem, käsig-eitrigem oder verkalktem Inhalte. Das Brustfell ist
häufig, das Bauchfell nicht so oft tuberkulös erkrankt. Während die Magen= und Darmschleimhaut
selten tuberkulöse Veränderungen (Knötchen und Geschwüre) zeigt, findet man
die Gekrösdrüsen in vielen Fällen verändert. Tuberkulöse Herde sind zwar in der Leber
häufig nicht nachzuweisen, dagegen werden die Lymphdrüsen dieses Organs oft tuberkulös
gefunden. Die Nieren erkranken fast nur bei älteren Rindern. Tuberkulose der Milz ist
seltener und wird vorzugsweise bei jüngeren Thieren angetroffen. Ziemlich häufig findet
man bei älteren Kühen Tuberkulose der Gebärmutter. Fleischlymphdrüsen erkranken selten
an Tuberkulose, noch seltener Gehirn, Rückenmark, Knochen und Gelenke, am seltensten die
Muskeln.
Beim Kalbe ist die Tuberkulose selten. Bei jüngeren Thieren findet man meist die
Leber und deren Lymphdrüsen tuberkulös sowie eine Verbreitung der Krankheit durch den
großen Blutkreislauf; bei älteren Kälbern erkranken verhältnißmäßig oft die Gekrösdrüsen
und der Darm.
Beim Schweine entsteht die Tuberkulose meist durch Verfüttern der Milch und der
Molkereirückstände tuberkulöser Kühe, weswegen vor Allem die Kehlgangs= und oberen Halslymphdrüsen,
ferner die Gekröslymphdrüsen erkranken. Sehr oft werden auch in den Lungen
und in der Leber tuberkulöse Veränderungen gefunden; verhältnißmäßig häufig ist beim
Schweine die Tuberkulose der Milz und der Knochen.
Die Tuberkulose des Schafes, der Ziege und des Hundes ähnelt der des Rindes,
jedoch kommt bei diesen Thieren die Tuberkulose der serösen Häute seltener vor.
Der nicht als Thierarzt approbirte Beschauer darf die Schlachtviehbeschan nur
übernehmen, wenn das Allgemeinbefinden der Thiere nicht oder nicht wesentlich gestört ist (§ 11).
Er hat die veränderten Theile als genußuntauglich, die nicht veränderten Theile als genußtauglich
ohne Einschränkung zu bezeichnen (§ 30 Nr. 11; § 35 Nr. 4):
1. wenn die Tuberkulose auf ein Organ beschränkt ist und hochgradige Abmagerung
nicht besteht;