Full text: Abhandlungen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht. 32. Heft Die Landtage. (32)

Preussen 1869 und 1906 3 
Verbesserungsantrag des Freiherrn von Tettau, der im wesentlichen 
dasselbe besagte wie die Resolution Arendt-Labiau von 1906 ; aber 
der ursprüngliche?) und der Kommissionsantrag?), die beide gleich- 
falls abgelehnt wurden°), wollten soweit gehen, der Regierung 
gesetzwidriges Verhalten vorzuwerfen, indem sie fast gleichlautend 
den Ausspruch enthielten, dass die in bereits erfolgten Bundes- 
gesetzen liegenden Aenderungen der Verfassung des Norddeutschen 
Bundes und der preussischen Verfassungsurkunde „nicht hätten 
getroffen werden dürfen“ oder „sollen.“ 
Dem gegenüber ist die Resolution Arendt-Labiau von einer 
anderen Beurteilung des Verhältnisses zwischen Reichs- und 
Landeszuständigkeit erfüllt. Der Abgeordnete Dr. von Heydebrand 
und der Lase äusserte bei der Begründung‘): „Unser Antrag ver- 
langt nichts weiter, als dass die Königliche Staatsregierung und 
die preussischen Stimmen im Bundesrate in einer Beschränkung, 
die sie sich selbst auferlegen, die ihnen nicht durch eine Gesetz- 
gebung vinkuliert ist, sich an die Einzellandtage wenden und 
versuchen sollen, ihr Einverständnis in solchen Fragen herbeizu- 
führen, wo es sich um Eingriffe in unser beschworenes Verfassungs- 
recht handeln würde.“ Westphal bemerkt hierzu treffend): „Es 
wird also nicht die Kompetenz des Reiches irgendwie bestritten, 
nicht die Verfassung des Einzelstaates als Schranke für seine 
gesetzgeberischen Befugnisse aufgestellt.“ Beachtenswert ist, dass 
trotz Abweichung hinsichtlich der Opportunität des Antrages die 
Grundauffassung des Abgeordneten Dr. von Heydebrand und der 
Lase von den Wortführern aller Parteirichtungen geteilt wurde ®). 
Vom Regierungstische freilich wurden staatsrechtliche Bedenken 
geltend gemacht”), so namentlich der des Eingriffes in die 
Regierungsexekutive. | 
) Antrag Graf zur Lippe II S. 1 Nr. 5. 
s, II 8. 67 Nr. 20. 
s) I 8, 67. 
4) Sten. Ber. H. d. A. 1905|6 Sp. 5453. s 8. 80, 
©) Dr. Rewoldt Sp. 5462 ff; Malkewitz Sp. 5478; Dr. Wagner 
Sp. 5479 f.; Freiherr von Zedlitz und Neukirch Sp. 5480 ff; Herold 
Sp. 5468; Traeger Sp. 5474; Dr. Friedberg 8p. 5476. — Vgl. auch 
Westphal 8 80, 
T) Minister des Innern Dr. von Bethmann Hollweg Sp. 5459 und 
mehrmals im Laufe der Sitzung ; Justizminister Dr. Beseler Sp. 5484|5 unter 
Berufung auf Laband. 1"