Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(  362  )
B.
Formular

zu  dem  nach  §  3  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  10ten  December  1858  und  §&  4  der  Ausführungsverordnung
  von  demselben  Tage  auszustellenden  Anmeldescheine.

Anmeldeschein.

Ort:  JN.
Catasternummer
N.  N.  N.  (Besitzer  einer  Getreide-Mahlmühle)
hat  das  Grundstück  im  Monate  .  18  .  .  erworben  und  in  dessen  Folge  am  .  .  .  .  ..  die  bei  der  Landes—
Immobiliarbrandversicherungsanstalt  versicherten  Objecte  und  zwar:

 

nach  dem  catastrirten,  anderweit  versichert  daher  Plus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitwerthe  mit:  mit:  gegen  die  bis—
Einschluß  Ausschluß  Einschluß  Ausschluf
des  Mauerwerks.  Jdes  Mauerwerks.  summe.
Thir.  Thotr  Thie.  Thlr.  Thlr.
a)  ein  Wohngebäude  mit  eingebauten  Ställen  4275  3025  3025  1000
b)  ein  Getreidemahlmühlengebäude  mit  Getreide=  und  Mehlmagazinen  5775  3800  5775  —  2425
c)  ein  Zugviehstallgebäude  mit  Wirthschaftsräumen  1250  900  —  475
d)  ein  Scheunengebäude  1—  900  .  900  300
e)  ein  Schaafstallgebäude  —  1025  —  925  400
f)  ein  Wagenschuppengebäude  300  250  275  —  125
A.  die  Amerikanischen  Mahlgänge  mit  gehendem  und  treibendem  Zeuge
sammt  zugehörigen  Betriebsrequisiten  rc.  2c.  .  3975  —  3975  1975
Sa.300  6700
N.  den  .  .  ten  18  16125  Thlr.

 

 

 

 

(Das  Gerichtsamt  daselbst.
N.  N.  Gerichtsamtmann.)
(L.  S.)  (Der  Stadtrath  daselbst.
N.  N.  Bürgermeister.)

Anmerkung:  An  Stelle  dieser  Anmeldescheine  bedarf  es  nach  erfolgter  Approbation  des  betreffenden  Catasternachtrags,  mit
welchem  die  Versicherungserhöhung  angezeigt  wird,  nur  in  dem  Falle  der  Ausstellung  eines  anderen  dergleichen
nach  dem  Formulare  sub  E,  wenn  sich  bei  Prüfung  des  Nachtrags  eine  Verichtigung  der  Versicherungsfummen
nothwendig  gemacht  haben  sollte.