Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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81.
Höchstpreise.
Der  Preis  der  nachstehend  aufgeführten  Gegenstände  darf  nicht  übersteigen  bei:
Klasse  Gegenstand  Höchstpreis

 

59  Zink  als  Feinzink,  unverarbeitet,  in  festem  oder  flül-  107  für  je  100  kg  Gesamtsigem
  Zustande,  mit  einem  Reingehalt  von  min-  gewicht.
destens  99,9  v.  H.  des  Gesamtgewichts.

60  Zink  als  Feinzink,  unverarbeitet,  in  festem  oder  flüs-  101  "  für  je  100  kg  Gesamtsigem
  Zustande,  mit  einem  Reingehalt  von  weniger  gewicht.

als  99,9  v.  H.,  jedoch  von  mindestens  99,8  v.  H.
des  Gesamtgewichts.  «

61  ZinbalsFeinzintunt-erarbeitet,infestemoderflüs-95J6fürjc100kgGesamtsigem
  Zustande,  mit  einem  Reingehalt  von  weniger  gewicht.

als  99,8  v.  H.  jedoch  von  mindestens  99,7  v.  H.
des  Gesamtgewichts.  «
62  Ziult,  unverarbeitet,  in  festem  oder  flüssigem  Zustande,  78  &  für  je  100  kg  Gesamt—
mit  einem  Reingehalt  von  weniger  als  99,7  v.  H.,  gewicht.

jedoch  von  mindestens  99,5  v.  H.  des  Gesamtgewichts.

63  Zink,  unverarbeitet,  in  festem  oder  flüssigem  Zustande,  66  /&  für  je  100  kg  Gesamtmit

  einem  Reingehalt  an  Zink  von  weniger  als  gewicht.
99,5  v.  H.,  jedoch  von  mindestens  98  v.  H.  des
Gesamtgewichts.

64  Zink,  roh  und  in  Legierungen“'),  unverarbeitet,  66  .X  für  je  100  kg  Zinkin
  festem  oder  flüssigem  Zustande,  mit  einem  Rein-  inhalt;  sofern  die  Zusamgehalt
  an  Zink  von  weniger  als  98  v.  H.  des  Ge-  mensetzung  der  Legierung  vorsamtgewichts.
  geschrieben  ist  und  diese  mit

Zink  der  Klassen  59  bis  ein--schließlich
  64  besonders  hergestellt
  wird,  darf  als  Preis
des  Zinkinhalts  der  Höchstpreis
  der  entsprechenden  Zinkklassen
  zugrunde  gelegt  und
eine  angemessene  Entschädigung
  für  Herstellung  und
Schmelzverlust  berechnet  werden,
  die  keinen  übermäßigen
Gewinn  enthalten  darf.

65  Zink,  umgeschmolzen  aus  Altzink  und  alten  Zink-  63  &  für  je  100  kg  Zink- 



 

 

iegierungen"),  Fehlgüssen,  Hartzink,  Spänen  und  Ab-  inhalt  im  umgeschmolzenen
fällen  jeder  Art,  mit  einem  Reingehalt  an  Zink  von  Material  oder  abzüglich  eines
weniger  als  98  v.  H.  des  Gesamtgewichts,  ferner  dem  Minderwert  entsprechen-Bur
  in  Altzink  und  alten  Zinklegierungen  jeder  Art,  den  Abschlags  im  nichtver-Rblgüssen,
  Hartzink.  Spänen  und  Abfällen  jeder  schmolzenen  Material.

rt.

*)  Unter  gleiertem  Zink  wird  ein  Material  verstanden,  daß  insgesamt  mit  mehr  als  2  v.  H.  anderen  Stoffen
verchmohzen  ist,  und  bei  welchem  Zink  dem  Gewichte  nach  gegenüber  jedem  anderen  in  der  Legierung  verschmolzenen  Stoff
Üüberwiegt.