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81.
Höchstpreise.
Der Preis der nachstehend aufgeführten Gegenstände darf nicht übersteigen bei:
Klasse Gegenstand Höchstpreis
59 Zink als Feinzink, unverarbeitet, in festem oder flül- 107 für je 100 kg Gesamtsigem
Zustande, mit einem Reingehalt von min- gewicht.
destens 99,9 v. H. des Gesamtgewichts.
60 Zink als Feinzink, unverarbeitet, in festem oder flüs- 101 " für je 100 kg Gesamtsigem
Zustande, mit einem Reingehalt von weniger gewicht.
als 99,9 v. H., jedoch von mindestens 99,8 v. H.
des Gesamtgewichts. «
61 ZinbalsFeinzintunt-erarbeitet,infestemoderflüs-95J6fürjc100kgGesamtsigem
Zustande, mit einem Reingehalt von weniger gewicht.
als 99,8 v. H. jedoch von mindestens 99,7 v. H.
des Gesamtgewichts. «
62 Ziult, unverarbeitet, in festem oder flüssigem Zustande, 78 & für je 100 kg Gesamt—
mit einem Reingehalt von weniger als 99,7 v. H., gewicht.
jedoch von mindestens 99,5 v. H. des Gesamtgewichts.
63 Zink, unverarbeitet, in festem oder flüssigem Zustande, 66 /& für je 100 kg Gesamtmit
einem Reingehalt an Zink von weniger als gewicht.
99,5 v. H., jedoch von mindestens 98 v. H. des
Gesamtgewichts.
64 Zink, roh und in Legierungen“'), unverarbeitet, 66 .X für je 100 kg Zinkin
festem oder flüssigem Zustande, mit einem Rein- inhalt; sofern die Zusamgehalt
an Zink von weniger als 98 v. H. des Ge- mensetzung der Legierung vorsamtgewichts.
geschrieben ist und diese mit
Zink der Klassen 59 bis ein--schließlich
64 besonders hergestellt
wird, darf als Preis
des Zinkinhalts der Höchstpreis
der entsprechenden Zinkklassen
zugrunde gelegt und
eine angemessene Entschädigung
für Herstellung und
Schmelzverlust berechnet werden,
die keinen übermäßigen
Gewinn enthalten darf.
65 Zink, umgeschmolzen aus Altzink und alten Zink- 63 & für je 100 kg Zink-
iegierungen"), Fehlgüssen, Hartzink, Spänen und Ab- inhalt im umgeschmolzenen
fällen jeder Art, mit einem Reingehalt an Zink von Material oder abzüglich eines
weniger als 98 v. H. des Gesamtgewichts, ferner dem Minderwert entsprechen-Bur
in Altzink und alten Zinklegierungen jeder Art, den Abschlags im nichtver-Rblgüssen,
Hartzink. Spänen und Abfällen jeder schmolzenen Material.
rt.
*) Unter gleiertem Zink wird ein Material verstanden, daß insgesamt mit mehr als 2 v. H. anderen Stoffen
verchmohzen ist, und bei welchem Zink dem Gewichte nach gegenüber jedem anderen in der Legierung verschmolzenen Stoff
Üüberwiegt.