Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Preußen und der norddeutsche Bund. 47 
genug wäre, um dieses Element in die Wagschale zu werfen; dabei ein Be- 
streben, ununterbrochen den Frieden als zweifelhaft, als einer unmittelbaren 
naheliegenden Störung ausgesetzt darzustellen, und auf diese Weise das Ver- 
trauen, dessen große Nationen bedürfen zu ihrer Wohlfahrt, das Vertrauen, 
dessen Europa gegenseitig bedarf, nach Kräften zu stören, überall Agenten, 
Intriganten hineinzubringen, um keinen Glauben an den Frieden, keine Ver- 
besserung der Zustände in Handel und Wandel, keine Belebung des Verkehrs 
und der Wohlfahrt aufkommen zu lassen. All dieses Treiben ist uns bekannt; 
es springt uns in die Augen, ohne daß es juristisch nachgewiesen wird, und 
obgleich es in den Zeitungen steht, ist es doch wahr. (Heiterkeit.) Aber ich 
halte mich nur an das vorliegende Factum, daß der König von Hannover 
fortwährend die Rolle eines kriegführenden Fürsten gegen uns spielt. Dieses Factum 
allein gibt der Staats-Regierung das ganz unzweifelhafte Recht der Nothwehr 
gegenüber einer Bestrebung, sie mag so klein oder so groß sein als sie will, denn 
darauf, ob wir sie zu fürchten haben, kommt es meines Erachtens gar nicht 
an, sondern es kommt mir darauf an: gibt uns der Gegner eine wirklich 
faßliche, gar keines Eingeständnisses bedürfende Waffe, mit der wir sein ganzes 
Gewebe zerreißen, niederschlagen, die Quellen ihm abschneiden können, mit 
denen er sein verwerfliches Gewerbe der Bestechung und Corruption betreibt? 
Diese Handhabe, diese Waffe finde ich in der einfachen und wesentlichen That- 
sache der Legion; ich lasse mich auf weiter nichts ein und brauche auch nichts, 
als diesen Nachweis, daß der König sich nach wie vor als eine kriegführende 
Partei seinerseits betrachtet und dadurch den Vertrag materiell und moralisch 
bricht, dadurch sein Eigenthum nach Kriegsrecht in die Hände des Gegners 
liefert. Ob diese Gefahr klein oder groß ist, darauf kommt es nicht an. 
Principiis obsta. Die juristische Nothwehr kann hier nicht in Frage kom- 
men, hier kommt es auf die staatliche Beziehung an, wo wir für die Wohl- 
fahrt einer ganzen Nation zu sorgen haben. Dahin dürfen wir es nicht kom- 
men lassen, daß wir zur Nothwehr greifen, wenn es zu spät ist. Ich beschränke 
den Begriff der Nothwehr nicht allein auf den Begriff der Abwehr eines lebens- 
gefährlichen Anfalles, sondern auch auf Herstellung des Vertrauens, dessen wir 
zu unserer Abwehr bedürfen. Das Vertrauen auf den Frieden würde nicht 
gestärkt werden, wenn wir nicht einem solchen Unternehmen entgegenträten, 
dessen Duldung mit der Würde einer großen Nation meines Erachtens nicht 
verträglich ist, durch dessen Duldung wir uns nur dem Verdachte aussetzen, 
als hätten wir nicht den Muth, uns zu wehren, als fürchteten wir, wenn 
wir uns rührten, so würde uns ein Anderer in den Händen haben. Doch es 
gibt eine solche traurige Feigheit, die es nicht wagt, sich zu wehren und die 
Degenspitze wegzuschlagen, die auf ihre Brust gerichtet ist, sondern sich von 
ihr durchrennen läßt und in einer besonderen Starrheit — mag es Befangen- 
heit, mag es nervöse Lähmung sein — sich nicht bemüht, die Gefahr abzu- 
wenden, die ihr droht. Dafür zu sorgen, daß dies nicht geschieht, ist die Auf- 
gabe der Regierung. Als in der Richtung dieser Aufgabe liegend, habe ich 
unser Verfahren schon in der Commission gekennzeichnet. Wir wollen hier nicht zu 
Gerichte sitzen über den gefallenen Gegner, aber wir wollen Deutschland vor 
Schaden bewahren, wir wollen diesem Frevel mit dem Frieden einer großen 
Nation, mit dem Frieden Europa's ein Ende machen gegen diejenigen, welche 
für erbärmliche und kleinliche dynastische Interessen sich berufen fühlen, das 
Glück und die Ehre des eigenen Vaterlandes in Verschwörungen mit dem 
Auslande zu schädigen und aufs Spiel zu setzen. (Lebhafter Beifall.) 
Bei der Abstimmung wird der Resolutions-Antrag Virchow ab- 
gelehnt und die Vorlage nach dem Antrage der Commission mit 
256 gegen 70 Stimmen angenommen. 
29. Jan. (Meiningen). Zweitägige Sühneverhandlungen vor dem