Full text: Archiv des öffentlichen Rechts. 33. Band. (33)

Aufsätze. 
Streitfragen aus dem Beamtenrechte. 
Zwei Gutachten !. 
Von 
Professor Dr. ROBERT PILOTY. 
Das Bayerische Beamtengesetz vom 16. August 1908 hat dem 
Staatsdienst in Bayern eine neue Ordnung gegeben, in welcher 
neben der Wahrung der Interessen des Dienstes und des Fiskus 
auch die schärfere Abgrenzung und bessere Sicherung der Rechte 
der Beamten als eine Hauptabsicht des Gesetzgebers hervortritt. 
Mit der Erhöhung der Gehälter und Pensionen hat der Gesetz- 
seber eine alte Schuld des Staates teilweise getilgt. Das Gesetz 
befolgt überhaupt sowohl in seinen Normen als auch in seinen 
Motiven eine entschieden beamtenfreundliche Richtung. Ganz be- 
sonders ist dieselbe durch die Beseitigung des Unterschiedes von 
pragmatischen und nichtpragmatischen Beamten den Beamten der 
mittleren und niederen Gehaltsklassen zu gut gekommen. 
ı Das erste der beiden Gutachten wurde dem Bayer. Verkehrsleamten- 
verein erstattet und ist veröffentlicht in den bayerischen Verkehrsblättern 
27. Jahrg. 1911 Nr. 38, 40, 41, 42, das zweite wurde der Arbeitsgemeinschaft 
Bayer. Beamtenvereine erstattet und erschien soeben als Broschüre im 
Verlag dieser Arbeitsgemeinschaft. 
Archiv des öffentlichen Rechts. XXXIIT. 1J2. 1
	        
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