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bestehenden Hypotheken, wie es zur Zeit im Geltungsbereich des
Preussischen Landrechts besteht, in den Entwurf eines Bürger-
lichen Gesetzbuches eingestellt werde.“ Auf Grund dieser Vor-
gänge hatte inzwischen die Kommission zweiter Lesung in dem
Entwurf 8 583 diesen Wünschen Rechnung getragen, und fand
seitens des Reichstages in dem Bürgerlichen Gesetzbuche für das
Deutsche Reich vom 18. Aug. 1896 als $ 648 der Grundsatz:
„Der Unternehmer eines Bauwerkes oder eines einzelnen
Teiles eines Bauwerkes kann für seine Forderungen aus dem
Vertrage die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem
Baugrundstücke des Bestellers verlangen. Ist das Werk noch
nicht vollendet, so kann er die Einräumung der Sicherungs-
hypothek für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil
der Vergütigung und für die in der Vergütigung nicht in-
begriffenen Auslagen verlangen“
gesetzliche Anerkennung. Damit fanden gleichzeitig die Beschlüsse
des Reichstages vom 22. Jan. 1896 auf die Anträge Bassermann
und von Liebermann ihre Erledigung, nach welchen es für un-
thunlich erachtet wurde, in weiterem Masse reichsgesetzlich die
Werklohnforderungen der Bauhandwerker zu regeln.
Auch die Rechtswissenschaft hat dieser Frage ihre Aufmerk-
samkeit zugewandt. Hier sind zwei Gruppen auseinanderzuhalten.
Für das mildere, jetzt zum Gesetze gewordene Eintragungsrecht
treten ein, Professor GIERKE in seiner Schrift: „Gegen den Gesetz-
entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches“ (8. 373), Dr. Fuchs
in dieser „Ueber das Wesen der Dinglichkeit“ (S. 126, 154),
Senatspräsident BINGER, ferner Rechtsanwalt Dr. LÖWENFELD in
einem am 21. April 1893 im Berliner Anwaltsverein gehaltenen
Vortrage, Dr. STauB und Dr. B. Hırse in ihren Rechtsgutachten
für den 20. Deutschen Juristentag Bd. IS. 248, 218, von WRESE
in den Jahrbüchern für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks-
wirtschaft, ferner das „Deutsche Wochenblatt“ Bd. V 8. 391,
das „Archiv für bürgerliches Recht“, Bd. II S. 78, die „Annalen
für Gewerbe und Bauwesen“ Bd. XXIV 8.143, die „Deutsche
Bauzeitung“ 1894 No. 37, die „Baugewerkszeitung“ 1892 8. 867,
1895 S. 349, der „Neue Kurs“ 1894 8. 75, die „Volksrund-