Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierzehnter Band. (14)

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MANN Bundesgenossen erblicken. Was ich die besondere Me- 
thode des internationalen Privatrechts genannt habe, stimmt 
überein mit der Stellung, welche NEUMANN dem einzelnen Staat 
gibt, und mit dem „innerstaatlichen“ internationalen Privatrecht 
nach der Eintheilung ZITELMAnN’s. Was ich dagegen die all- 
gemeine oder universelle Methode genannt habe, findet einen 
Widerhall bei NEumann da, wo er die Annahme gleichartiger 
Normen seitens aller Staaten als wünschenswerth empfiehlt, und 
wird von ZITELMANN in seinem „überstaatlichen“ internationalen 
Privatrecht gewürdigt. 
Die Mittel, welche der einzelne Staat anwenden kann, be- 
stehen aus seiner eigenen Gesetzgebung und aus der Thätigkeit 
seiner Gerichte. Die Gesetzgebung kann durch allgemeine und 
besondere Vorschriften angeben, welche Rechtsnormen auf Rechts- 
verhältnisse des allgemein-menschlichen Privatrechtsverkehrs an- 
gewendet werden müssen. Diese Vorschriften können, je nach 
den Rechtsansprüchen der allgemein-menschlichen Gesellschaft, 
Verweisungen auf inländische oder ausländische Gesetze ent- 
halten oder selbständige Verkehrsbestimmungen aufstellen. Die 
Gerichte haben die gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, und 
wenn das Gesetz lückenhaft ist oder schweigt, die Pflicht des 
Staates zu erfüllen. 
Gesetzgebung und richterliche Gewalt sind hier aber nur 
beschränkte Mittel. Der einzelne Staat und seine Organe haben 
über das gesellschaftliche Leben der Menschheit, als Ganzes be- 
trachtet, keine absolute Macht. Die Verschiedenheit, ja den 
Widerspruch der positiven Rechte können sie nicht aufheben; 
nur können sie, sobald ein Rechtsstreit über international-privat- 
rechtliche Verhältnisse sich im Inlande erhebt, die im gegebenen 
Fall relativ beste Lösung ermitteln. Diese relativ beste Lösung 
ist immer möglich, auch ohne die Bedingung einer vorherigen 
Meinungsübereinstimmung verschiedener Staaten. So lange diese 
Uebereinstimmung nicht da ist, bildet selbst das Auftreten jedes
	        
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