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geringeren Länderbesitz gehabt als die alt-
fürstlichen. Ist es denn richtig, dass die kurfürstlich säch-
sischen Nebenlinien
Weimar mit ca. 20 Quadratmeilen
Eisenach J„ 11 n
Koburg n 32 n
Gotha „ 20 n
Altenburg „ 35 „
oder das altfürstliche Haus Anhalt, von dessen Linien
Dessau 16 Quadratmeilen
Bernburg 15
Köthen 12 n
besass, infolge ihres Länderbesitzes wirtschaftlich besser in der
Lage waren, das Ebenburtsprinzip durchzuführen als das neu-
fürstliche Haus
Ostfriesland mit 54 Quadratmeilen oder
Fürstenberg „ 60 »
und jedenfalls konnten die nur auf der Grafenbank sitzenden
Waldeck mit 20 Quadratmeilen
Lippe »„ 20 „
Oettingen „ 24 „
und mancher andere sich einzelnen altfürstlichen Familien an
Länderbesitz und wirtschaftlicher Lage wohl zur Seite stellen.
Es ist also unrichtig, Länderbesitz und wirt-
schaftliche Lage ohne weiteres mit den Be-
sriffen alt- und kurfürstlich zu verbinden oder
als unvereinbar mit neufürstlich oder alt-
reichsgräflich zu erklären.
2. Es ist weiter ebenso verfehlt, die wirtschaft-
liche Lage überhaupt als so allein massgebend
für die Eheschliessungen des Hochadels hin-
zustellen und schlechthin anzunehmen, dass alle Hochadligen,
die wirtschaftlich dazu in der Lage waren, ebenbürtige Ehen zu
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