Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 21 (21)

— 161 — 
geringeren Länderbesitz gehabt als die alt- 
fürstlichen. Ist es denn richtig, dass die kurfürstlich säch- 
sischen Nebenlinien 
Weimar mit ca. 20 Quadratmeilen 
Eisenach J„ 11 n 
Koburg n 32 n 
Gotha „ 20 n 
Altenburg „ 35 „ 
oder das altfürstliche Haus Anhalt, von dessen Linien 
Dessau 16 Quadratmeilen 
Bernburg 15 
Köthen 12 n 
besass, infolge ihres Länderbesitzes wirtschaftlich besser in der 
Lage waren, das Ebenburtsprinzip durchzuführen als das neu- 
fürstliche Haus 
Ostfriesland mit 54 Quadratmeilen oder 
Fürstenberg „ 60 » 
und jedenfalls konnten die nur auf der Grafenbank sitzenden 
Waldeck mit 20 Quadratmeilen 
Lippe »„ 20 „ 
Oettingen „ 24 „ 
und mancher andere sich einzelnen altfürstlichen Familien an 
Länderbesitz und wirtschaftlicher Lage wohl zur Seite stellen. 
Es ist also unrichtig, Länderbesitz und wirt- 
schaftliche Lage ohne weiteres mit den Be- 
sriffen alt- und kurfürstlich zu verbinden oder 
als unvereinbar mit neufürstlich oder alt- 
reichsgräflich zu erklären. 
2. Es ist weiter ebenso verfehlt, die wirtschaft- 
liche Lage überhaupt als so allein massgebend 
für die Eheschliessungen des Hochadels hin- 
zustellen und schlechthin anzunehmen, dass alle Hochadligen, 
die wirtschaftlich dazu in der Lage waren, ebenbürtige Ehen zu 
Archiv für öffentliches Recht. XXL. 1. 11 
”
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.