Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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die Aufgaben einer rechtlichen Ordnung des 
Wohnungswesens im allgemeinen nach folgenden Gesichts- 
punkten: 
1) inbautechnischer Hinsicht: bauliche Anlage der 
Gebäude, Lage im Verhältnis zu anderen Gebäuden, zu Strassen- 
linien, Belassung von Höfen, Gärten, .Plätzen u. s. f.: geregelt 
durch Bauordnungen, Stadt- und Strassenregulierungspläne. 
2) In zivilrechtlicher Hinsicht: Ordnung des Miet- 
rechtes, sowie des Exekutionsrechtes für Mietzinsforderungen 
unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bedeutung des 
Mietverhältnisses, Ordnung des Erbbau- bezw. Erbvertragsrechtes, 
des Enteignungsrechtes zur Durchführung von Assanierungen 
und Gewinnung von Baugelände in Verbindung mit Umlegung 
und Zusammenlegung städtischer Grundstücke. 
3) In steuerpolitischer Hinsicht: Ordnung der Ge- 
bäudesteuern unter Entlastung kleinerer und mittlerer Woh- 
nungen bei Bestand einer Zinsertragsbesteuerung, Steuer vom 
gemeinen Werte, Wertzuwachssteuer, Bauplatzsteuer. 
4) Inhygienischer und sanitärer Hinsicht: Dies- 
bezügliche Beschaffenheit bestehender wie herzustellender Woh- 
nungen und Gebäude, Art ihrer Benützung für Wohn- oder 
Arbeitszwecke, Beseitigung bezw. Verbesserung ungesunder Einzel- 
wohnungen, Gebäude oder Häuserblocks, geregelt durch: W oh- 
nungsgesundheits-, -Aufsichts- oder -Pflege- 
gesetze, Assanierungsgesetze. 
5) In rein sozialpolitischer Hinsicht: Förderung 
der Produktion von kleineren und mittleren Wohnungen dureh 
Wohnungsgesetzeimengeren Sinne. 
Speziell die letztangeführte Gruppe ist zweifellos für die 
Zukunft der „Wohnungsfrage* von unmittelbarster Wichtigkeit. 
Die zur Förderung der gemeinnützigen Wohnungsproduktion in 
Anwendung gebrachten Mittel sind vor allem Organisation 
desgemeinnützigen Baukredites undSteuerbe-
	        
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