Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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nisch-sanitären Seite des Wohnungsproblems ihren Ausgangs- 
punkt genommen, sie war ursprünglich nur Gesundheitsgesetz- 
gebung und wurde erst später durch ausführliche Gesetzeswerke 
zur Bekämpfung der Wohnungsnot und Unterbringung der in- 
folge gesundheitspolizeilicher Massnahmen dislozierten Bevölke- 
rung ergänzt ®. 
Das Wohnungsgesundheits- und Baupolizei- 
wesen erscheint für England und Wales in dem Public 
Health Act von 1875 (mit Amendment Act 1890), für 
Schottland in dem Public Health Act von 15/8. 1867, speziell 
für London aber in dem Public Health Act von 1891 (in den 
wesentlichsten Bestimmungen mit den beiden anderen Gesetzen 
gleichlautend) geregelt. Ausserhalb Londons obliegt zufolge dieser 
Gesetzesakte den Gemeinden die nähere Ausführung der bau- 
polizeilichen Vorschriften, sowie die Erlassung von Bauordnungen 
im Wege von bye-laws, während für London in dem London 
Building Act von 1894 besondere Bauvorschriften ergangen sind. 
Zufolge sect. 189 der P. H. Acte von 1875 hat jede Local 
Sanitary Authority, d. i. die aus Vertretern der Gemeinde ge- 
bildete Sanitätsbehörde, einen geprüften ärztlichen Medical officer 
of Health, einen surveyor und einen inspector of nuisances zu 
bestellen, welchen das erforderliche, nicht ärztliche aber praktisch 
geschulte Hilfspersonal der sanitary inspectors, der Gesundheits- 
aufseher beigegeben ist. Die gleiche sanitätsbehördliche Organi- 
sation besteht für die zahlreichen Distrikte (Parishes) Londens 
  
® Aus der Literatur sei hervorgehoben: Dr. FELIX v. OPPENHEIMER, 
„Die Wohnungsnot und Wohnungsreform in England mit besond. Berück- 
sichtigung der neueren Wohnungsgesetzgebung®. Leipzig 1900. ASCHROTT, 
»Die engl. Wohnungsgesetzgebung“. Jahrb. f. Gesetzgbg. u. Verwaltg. 
Bd. 9 1885. OLsHAUSEN und REINcKE, „ Wohnungspflege in England und 
Schottland*. Braunschweig 1897. Dr. Cart JoH. FucHs, „Kommunale 
Wohnungsreform in England“. Zeitschr. f. Wohnungswesen I. Heft 11 u. £. 
W. Tuomrson „The Housing Handbook“. London 1903; Schriften des Vereines 
für Sozialpolitik Band 97 1901.
	        
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