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eigneter Verbesserungsvorschläge zu machen, die Entwickelung
des Spar- und Versicherungswesens, der Kreditanstalten, Kranken-
und Alterskassen zu verfolgen und der Förderung des Wohnungs-
wesens dienstbar zu machen. Die belgischen Wohnungskommis-
sionen tragen sohin eigentlich den Charakter einer permanenten,
lokal konstituierten Wohnungsenquete, sicherlich ein guter und
der Sache förderlicher Gedanke, zumal gerade die Fragen des
Wohnungswesens einer dezentralisierten, auf die ganz speziellen
Verhältnisse der Oertlichkeit und der Bevölkerung Rücksicht
nehmenden Behandlung bedürfen.
Belgien hat eine eigene behördliche Organisation
in Durchführung seiner Wohnungspolitik geschaffen. Bereits mit
königl. Beschluss vom 12. 4. 1895 wurde ein „Landesarbeitsamt“
gegründet, welches die Kommissionen mit Rat und Arbeitsplänen
sowie mit Geldmitteln zu unterstützen hat. In letzter Linie
wurden dieselben dem „Arbeitsministerium“ bezw. dessen 5. Ab-
teilung unterstellt, welchem sie alljährlich Berichte über die auf
dem Gebiete des Wohnungswesens im abgelaufenen Jahre ge-
machten Erfahrungen und ergriffenen Massnahmen einzusenden
haben. Der Landesgesundheitsrat (Conseil superieur d’hygiene
publique), dem wieder eine grosse Zahl von speziellen lokalen
Kommissionen für Hygiene unterstehen, fasst sodann die wesent-
lichsten Punkte dieser Berichte in einem ($esamtberichte zusam-
men. An der Beaufsichtigung der Wohnungskommissionen sind
des weiteren hinsichtlich der hygienischen Fragen das Ministerium
für Landwirtschaft und Hygiene, dann in fiskalischen Angelegen-
heiten das Finanzministerium beteiligt. Mit Rücksicht auf die
von den Provinzialbehörden geleistete Beisteuer besitzen auch
letztere ein Einflussrecht auf die Wohnungskommissionen, abge-
sehen von der seitens der Landessparkasse in Bezug auf die
Unternehmungen der Baugesellschaften geübten Kontrolle Es
ist nur natürlich, dass diese Verteilung der Aufsichtskompetenz
für die praktische Betätigung der Wohnungskommissionen vielfache