Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Aufsätze. 
—— 
Der staatliche Salzgewinnungsvorbehalt 
im gegenwärtigen deutschen Gesamtrechts- 
system. 
Zugleich ein Beitrag zum Begriff „Bergrecht“. 
Von 
Dr. WALTER BURMESTER, Referendar in Hamburg. 
(Schluss.) 
9. Die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Natur des st. Sgvs. 
für den Rechtsstreit. 
Eine wesentliche praktische Folgerung aus der öffentlich- 
rechtlichen Natur des staatlichen Salzgewinnungsvorbehalts ergibt 
sich für die Frage, ob für Streitigkeiten, die auf sein Bestehen 
oder Nichtbestehen gegründet sind, der Rechtswegvorden 
ordentlichen Zivilgerichten nach $ 17 Abs. 1GVG. 
zulässig ist, wenn die hierzu befugte Landesgesetzgebung 
keine Bestimmung hierüber getroffen hat, oder ob diese Streitig- 
keiten vielmehr Verwaltungssachen sind. Namentlich dürften 
unter den beteiligten Rechtssubjekten Differenzen jener Art ent- 
stehen, wenn für die Entscheidung das vielumstrittene gemeine 
Archiv für öffentliches Recht. XXIII. 2. 14
	        
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