Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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wurde!!°. Hierfür sind zur Feststellung des endgültigen Rechts- 
zustandes Belege aus dem letzten Entwicklungsstadium des ge- 
meinen Bergrechts wertvoll, da bei einem seit Jahrhunderten 
bestehenden und fortgebildeten Gewohnheitsrecht für dessen ein- 
zelne Normen auch das etwaige Vorliegen einer desuetudo in 
Betracht zu ziehen ist. So wurde in Anhalt das gemeine Berg- 
recht als bis zum Jahre 1839 gültig gewesene einzige Bergrechts- 
quelle angesehen, und man trug hiernach kein Bedenken, es zur 
Grundlage für die späteren geschriebenen Gesetze zu nehmen, 
die für neu entstandene Bergwerksunternehmungen erforderlich 
wurden !!!, Die Einführung des preuss. allgem. Bergges. in Schles- 
wig-Holstein d. Ges. v. 12. III. 1869, wo, abgesehen von der 
Salzgewinnung, niemals Bergbau betrieben war, beruht auf der 
Voraussetzung, dass hier vorher das gemeine Berggewohnheits- 
recht mit dem System der Bergbaufreiheit massgebend war, und 
das gleiche gilt z. B. auch für die neueren bergrechtlichen Ge- 
setze der Staaten Schwarzburg-Rudolstadt !!2, Lübeck !!13, Schaum- 
burg-Lippe !!*, Hamburg !!® und zuletzt Oldenburg (s. w. u.). — 
Ebenso bildet das gemeine Bergrecht die jetzt noch für die Staaten 
Mecklenburg-Strelitz und Bremen geltende Bergrechtsquelle !?#. Es 
ist hier nicht durch spätere Gesetze aufgehoben worden. 
Trotz seiner nicht an territoriale Grenzen gebundenen Gel- 
tungskraft ist das gemeine Bergrecht nicht als Inbegriff von 
110 GANCRIN, erste Gründe der Berg- und Salzwerkskunde, XI. Teil: 
Grundsäzze des teutschen Berg- und Salzrechts, 1790, 1. Abt. $ 128.9. — 
LABanD in d. Z. f. Bergr. Bd. 20 [1879] S. 22 ff. — ARNDT in d. 2.0. 
Savigny-Stift. f. Rechtsgesch., Bd. 24, gern. Abt. S. 59/60. 
111 BRASSERT, Die Berggesetzgebung im Herzogt. Anhalt. Z. f. Bergr. 
Bd. 16 S. 274 ff. Wanue das. Bd. 47 S. 419. 
112 WAHLE a. 1, O. S. 421. 
13 A, 1. O. S. 424 und das. Bd. 37 S. 421. 
112 Das. Bd. 38 [1898] S. 291. 
15 2. f. Bergr. Bd. 48 [1907] S. 50 ff.; siehe auch die auf 8. 9 ange- 
gebenen Materialien. A. M. NÖLDEKRE, Hamburg. Landesprivatr. [1907] 8 81. 
116 WAHLE a. |, O. S. 417.
	        
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