Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Von den Rechten der Bürger auf ein positives Verhalten 
der Organe ist namentlich hervorzuheben der Rechtsschutzan- 
spruch. Der einzelne hat, wie LABAND, Staatsrecht III, S. 349 
bemerkt, „ein Recht, die Gewährung des Rechtsschutzes vom Staate 
zu verlangen, so oft er desselben benötigt ist.“ Statt „Staat“ setze 
ich: von den konkreten massgebenden Organen. Dieses publi- 
zistische Klagrecht ist einerseits zu unterscheiden von dem 
Rechte, das geschützt werden soll und anderseits von der 
Möglichkeit, bei Gericht eine Klage zu erheben, der es an 
jeder objektiven Grundlage fehlen kann. Der Rechtsschutz- 
anspruch wird nicht für alle subjektiven Rechte gewährt. Das 
Gesetz bestimmt, für welche Rechte der Weg Rechtens geöffnet 
ist. Er ist geöffnet für alle Zivil- und Strafansprüche sowie 
für bestimmte subjektive öffentliche Rechte. 
Der Rechtsschutzanspruch ist genereller Natur. Jedem Bürger 
steht zu, so oft er es nötig hat und sofern für sein Recht ein 
Weg Rechtens überhaupt besteht, die kompetenten Staatsbe- 
hörden um Rechtsschutz anzurufen und sein Recht durch Urteil 
konstatieren zu lassen. Der Rechtsschutzanspruch entsteht schon 
mit der Persönlichkeit, wird aber erst praktisch, wenn Rechte, 
die geschützt werden, erworben sind, bezw. wenn Klage nötig 
wird. Der Rechtsschutzanspruch steht nicht nur dem Kläger, 
sondern auch dem Beklagten zu. Die Annahme, dass es so viele 
Rechtsschutzansprüche gebe als Rechte, denen der Weg Rechtens 
geöffnet ist, scheint mir unzutreffend.. Für das Gebiet der 
Ziviljustiz nimmt HELLWIG, Zivilprozess I, S. 146 an, dass mit 
jedem Privatrechte ein spezieller publizistischer Rechtschutz- 
anspruch verknüpft sei, der sich auf ein dem Kläger günstiges 
Urteil richte. Anderseits bestehe entsprechend für jeden, dem 
ein ungerechter Prozess drohe, ein spezieller Rechtschutz- 
anspruch auf Liberierung. ZErregt aber schon Befremden, 
dass der Bürger soviele publizistische Rechtsansprüche haben 
soll, als er Privatrechte hat, so ist es geradezu undenkbar, dass
	        
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