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Die Rechtsgrundlagen der Staatsaufsicht über
Krankenanstalten in Preussen.
Von
Dr. VIKTOR von PosER und GROSS-NAEDLITZ,
Regierungs-Assessor, Stolp in Pommern.
Inhaltsübersicht.
$ 1. Einleitung. — A. Die Rechtsgrundlagen der Staatsaufsicht über
konzessionsfreie Krankenanstalten. — $ 2. I Geschichtliche Ent-
wickelung. — $ 3. II. Der heutige Rechtszustand. — 1. Das Oberauf-
sichtsrecht des Staates. — a) über Stiftungshospitäler. — $ 4. b) über
Krankenanstalten, die von Kommunalverbänden und anderen Korporationen
des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Auf-
gaben errichtet werden. — «) Allgemeine Grundlagen. — $ 5. ß) Besondere
Grundlagen, — aa) für Anstalten der Kommunalverbände. — $ 6. bb) für An-
stalten der sozialpolitischen Körperschaften. — $ 7. c) über Krankenan-
stalten, die von Kirchen- und Synagogengemeinden, Orden, Wohltätigkeits-
Vereinigungen oder Privatpersonen gegründet werden. —$ 8. 2. Das poli-
zeiliche Aufsichtsrecht. — $ 9. B. Die Rechtsgrundlagen der
Staatsaufsicht über konzessionspflichtige Krankenanstalten. I. Ge-
schichtliche Entwickelung. — $ 10. II. Der heutige Rechtszustand. 1. Das
Oberaufsichtsrecht des Staates. — $ 11. 2. Das polizeiliche
Aufsichtsrecht des Staates. — $ 12. Schlussbetrachtung.
81.
Einleitung.
Nach Artikel 4 Ziffer 15 der Verfassung des Deutschen
Reiches vom 16. April 1871 unterliegen die „Massregeln der
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