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in Jahre 1898 stattfand.“ Was ist das für Spionage und wer treibt sie?
Etwa die Staaten ? Hier hört schlechterdings jede Kritik auf.
Man wird die Abhandlung mit dem wenig befriedigenden Gefühle aus
der Hand legen, dass sie dem Leser das Neue, was Verf. bringt, nicht
klar, und das geltende Recht nicht klarer gemacht hat. Sie erinnert doch
an zu vielen Stellen an den bekannten goethischen Spruch „.... wo Be-
griffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein“. Mit Worten
allein aber kommt die Wissenschaft nicht weiter.
Posen. Dr. Albert Zorn.
A. Heinrichs, Geheimer Oberregierungsrat und vortragender Rat im königl.
Preuss. Ministerium des Innern, Deutsche Niederlassungs-
verträge und Uebernahmeabkommen. Berlin 1908.
410 Seiten. Carl Heymanns Verlag.
Das vorliegende Buch ist geeignet, eine Lücke auszufüllen, die sich
immer mehr bemerkbar machte; es wird nicht nur den Beamten der innern
und äussern Verwaltung der beteiligten Staaten, für die es in erster Linie
bestimmt ist, ein willkommener Wegweiser durch die Schwierigkeiten des
Frendenrechtes werden. Es enthält einen genauen Abdruck der mit ausser-
deutschen Staaten bestehenden Niederlassungsverträge und Uebernahmeab-
kommen und der Verträge zwischen deutschen Staaten, es erwähnt das Ver-
fahren gegenüber den Staaten, mit denen derartige Abkommen nicht ge-
troffen sind, und enthält im Anhang die für das Niederlassungs- und Ueber-
nahmerecht wesentlichen reichsrechtlichen und ausländischen Bestimmungen
nebst den preussischen Ergänzungen. Die erläuternden Bemerkungen zu
den abgedruckten Materialien klären über die in ihnen enthaltenen Schwie-
rigkeiten auf, ermöglichen ihr leichteres Verständnis und dadurch ihre
zweckentsprechende Anwendung. Besondere Beachtung verdienen die sorg-
fältigen Anmerkungen zum deutsch-niederländischen Niederlassungsvertrag,
auf dessen Grundlage jetzt der deutsch-schweizerische Vertrag abgeändert
werden soll.
Heidelberg. Franz Dochow.
Oskar v. Arnstedt, Wirkl. Geheimer Ober-Regierungsrat, Regierungspräsi-
dent a. D, Das Preussische Polizeirecht unter Benutzung
der Entscheidungen von Verwaltungs- sowie Gerichtsbehörden zum
Handgebrauch für Behörden, Rechtsanwälte und
Beamte der Selbstverwaltung herausgegeben. Zweiter
Band. Berlin 1907. 1039 Seiten. Carl Heymanns Verlag.
Dieses Werk ist aus der Praxis für die Praxis geschrieben, der Ver-
fasser bittet im Vorwort ausdrücklich dies bei der Beurteilung auch des
zweiten Bandes zu beachten. Er beabsichtigt nicht, ein gelehrtes Werk
zu schreiben, sondern ein brauchbares Nachschlagewerk für den praktischen