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Aufsätze.
mn
Zum Problem eines einheitlichen Rechts-
systems.
Von
Dr. Franz WEYR (Wien).
In seinem Aufsatze: „Der Begriff des Rechtsschutzes im
öffentlichen Recht, im Zusammenhange der Wandlungen der
Staatsidee dargestellt“ hat LEMAYER! klarer und treffender als
es sonst geschieht, die beiden Grenzpole, aus deren gegenseitiger
Berührung und Einwirkung die Erscheinung, die man gemeinhin
als „moderner Rechtsstaat“ bezeichnet, charakterisiert: Es sind
dies die Prinzipe der „Individuation* und der „Gesamtheit“.
Sie bilden das Fundament jedes staatlichen Organismus und
sind daher, weil ohne Staat kein Recht denkbar ist, auch die
Grundlagen eines jeden Rechtssystems. Das Recht ist daher
nach LEMAYER (S. 2 1. c.) „die durch die staatliche Organisation
des Koexistenzverhältnisses limitierte Erscheinung des Lebens-
Prinzipes der Individuation, des Fürsichseins, der Freiheit; der
Staat basiert auf dem menschlichen Gattungscharakter, der in
‘ Festschrift aus Anlass der Feier des 25jähr. Bestandes des öster-
reichischen Verwaltungsgerichtshofes in GRÜNHUTS Zeitschrift für das Pri-
vat- u. öffentl. Recht, 1902, Seite 1—228.
Archiv für öffentliches Recht. XXIII. 34