Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Aufsätze. 
mn 
Zum Problem eines einheitlichen Rechts- 
systems. 
Von 
Dr. Franz WEYR (Wien). 
In seinem Aufsatze: „Der Begriff des Rechtsschutzes im 
öffentlichen Recht, im Zusammenhange der Wandlungen der 
Staatsidee dargestellt“ hat LEMAYER! klarer und treffender als 
es sonst geschieht, die beiden Grenzpole, aus deren gegenseitiger 
Berührung und Einwirkung die Erscheinung, die man gemeinhin 
als „moderner Rechtsstaat“ bezeichnet, charakterisiert: Es sind 
dies die Prinzipe der „Individuation* und der „Gesamtheit“. 
Sie bilden das Fundament jedes staatlichen Organismus und 
sind daher, weil ohne Staat kein Recht denkbar ist, auch die 
Grundlagen eines jeden Rechtssystems. Das Recht ist daher 
nach LEMAYER (S. 2 1. c.) „die durch die staatliche Organisation 
des Koexistenzverhältnisses limitierte Erscheinung des Lebens- 
Prinzipes der Individuation, des Fürsichseins, der Freiheit; der 
Staat basiert auf dem menschlichen Gattungscharakter, der in 
  
‘ Festschrift aus Anlass der Feier des 25jähr. Bestandes des öster- 
reichischen Verwaltungsgerichtshofes in GRÜNHUTS Zeitschrift für das Pri- 
vat- u. öffentl. Recht, 1902, Seite 1—228. 
Archiv für öffentliches Recht. XXIII. 34
	        
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