Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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kleinerem Masse zu: Er ist so stark, dass nicht einmal die für 
naive Gemüter verblüffende Aehnlichkeit beider Arten von 
rechtlichen Relationen darüber hinweghalf. Neben diesem 
psychologischen Grund wirkt jedoch noch ein anderer, 
der rein methodologischer Natur ist, mit. Ueber den 
letzteren seien mir im Folgenden einige Bemerkungen gestattet. 
Seitdem die Rechtswissenschaft dem naiven Zeitalter der 
nüchternen juristischen Konstruktionen und Sätze, wie sie etwa 
in staunenswerter Prägnanz und Klarheit in den von genialer 
Intuition zeugenden Formeln römischer Rechtslehrer zu Tage 
treten, entwachsen war, begann man das Wesen von Staat 
und Recht tiefer zu ergründen. Dem modernen kritischen Geist 
genügte also nicht mehr etwa der Satz: civitates enim privatorum 
loco habentur oder der schon erwähnte: publicum ius est, quod 
ad statum rei romanae spectat u. s. w. an sich ohne weitere 
logische, gegebenenfalls philosophische Begründung. Man be- 
gann darüber nachzudenken, wieso es käme, dass man neben 
physischen Trägern subjektiver Rechte auch unpersönliche gelten 
lassen solle; man fragte sich, worin das Wesen dieser fiktiven 
Rechtssubjekte eigentlich bestehe u. s. fe‘ Wie gründlich und 
ausführlich diese und ähnliche Fragen in der Jurisprudenz 
behandelt wurden, davon weiss jeder, der sich mit unserer 
Wissenschaft beschäftigt, geradezu Erschreckendes zu erzählen. 
Das Material ist für einen gewöhnlichen Sterblichen kaum mebr 
zu übersehen, geschweige denn durchzulesen oder gar mit Musse 
zu studieren. Aber die Fülle des Gebotenen allein macht das 
Erschreckende sicher nicht aus: denn man wäre mit ihr sofort 
versöhnt, wenn daraus eine erfreuliche Uebereinstimmung aller 
Schriftsteller wenigstens in Bezug auf die grundlegenden Fragen 
der juristischen Wissenschaft entsprungen wäre, so wie etwa 
die Astronomen über die Kugelgestalt der Erde bis auf weiteres 
nicht mehr streiten, sondern dieselbe als bewiesene Tatsache 
hinnehmen, und auf dieser und ähnlichen Grundlagen ihre
	        
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