Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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pretation bestehender objektivrechtlicher Normen bezieht oder 
eine historische Disziplin (Rechtsgeschichte) ist, richtig erfasst 
hat, leider nicht zu leugnen, dass ihre einzig richtige Methode 
dem künstlerischen Schaffen viel näher steht als etwa der natur- 
wissenschaftlichen Forschung. Ich bin überzeugt, dass meine 
soeben ausgesprochene Meinung auf entschiedenen Widerstand 
stossen wird. Trotzdem will ich versuchen, dieselbe durch Ar- 
gumente genauer zu belegen. 
In seinem bekannten Buche „Das Recht der öffentlichen 
Genossenschaft“ untersucht Rosın das Wesen der öffentlich- 
rechtlichen Verbände. Er stellt sich hiebei vollständig auf den 
oben angedeuteten methodologischen Standpunkt des Natur- 
wissenschaftlers. Vor ihm liegen — gleichsam wie in einem 
staatsrechtlichen Laboratorium — zwei verschiedene Unter- 
suchungsobjekte; das eine ist die bereits lang „erforschte“* privat- 
rechtliche Corporatio römischen Ursprungs, das andere ein bis- 
her nicht (oder wenigstens nicht hinreichend genug) untersuchter 
Gegenstand: die öffentlich-rechtliche Genossenschaft deutsch- 
rechtlichen Ursprungs. Es gilt daher festzustellen, in welchen 
prinzipiellen Punkten sich beide Objekte voneinander unter- 
scheiden. So wie der Naturwissenschaftler, der ein Reptil und 
ein Säugetier auf ihre Unterscheidungsmerkmale hin prüft, die 
Existenz beider Typen nicht einfach hinwegleugnen kann, da 
sie eine von der Natur gegebene Tatsache ist, glaubt auch 
Rosın a priori an zwei prinzipielle Gruppen von Genossen- 
schaftstypen. Seine Methode ist daher folgerichtig die der 
wissenschaftlichen Analyse. Er analysiert oder — richtiger ge- 
sagt — glaubt den Gegenstand seiner Forschung zu analy- 
sieren und kommt zu dem bekannten Satze, dass „die öffentliche 
Genossenschaft diejenige Genossenschaft ist, welche kraft öffent- 
lichen Rechts dem Staate zur Erfüllung ihres Zweckes verpflichtet 
ist“. InWahrheit ist dieser Satz nichts anderes als eine ganz willkür- 
liche begriffliche Konstruktion. Ebenso richtig und willkürlich
	        
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