Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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den sogenannten öÖffentlich-rechtlichen Charakter; rein privat- 
rechtliche Verhältnisse, dem Individuationsprinzip bedingungs- 
los angehörend, werden immer seltener. Andererseits — und 
dies ist überaus richtig — dringt das Individuationsprinzip in 
Rechtssphären, die früher als öffentlich-rechtliche xatT’ E&oxiv 
angesehen wurden, bezüglich deren also jedwede Ingerenz der 
beteiligten Individuen entweder gänzlich fehlte oder wenigstens 
auf ein rechtliches Minimum herabgedrückt war. Einen teilweise 
individualistischen Zug erhalten diese Verhältnisse durch die 
vom Staate immer mehr zugelassene Autonomie der betreffenden 
Individuen: Verhältnisse, die der Staat früher souverän regelte, 
werden heute nicht selten von einer Anzahl von Personen, um 
deren Verhältnisse es sich eben handelt, autonom geregelt, wobei 
der Staat in der Regel nur eine allgemein normierende und be- 
aufsichtigende Rolle spielt. Diesem Autonomieprinzipe ver- 
danken die zahlreichen, mit staatlichen Verwaltungsagenden be- 
trauten Interessenzwangsverbände ihre Entstehung. Der Ein- 
fluss, den sich dabei der Staat als teilweises Kreationsorgan 
und beaufsichtigender Faktor gesetzlich vorbehält, ist auf das 
Konto des Gesamtheitsprinzipes zu schreiben, dagegen ist die 
korporative Verfassung des Verbandes, als deren Folge die Eigen- 
schaft der Eingegliederten als Kreationsorgane bezw. als durch 
den Verband gewählte Exekutivorgane erscheint, Ausfluss des 
Individuationsprinzipes. 
Viel mächtiger aber als in diesen Punkten, wo es sich 
doch am Ende um wenn auch kleinere Gesamtheiten 
handelt, kommt das Individuationsprinzip in der immer wach- 
senden Sphäre der Rechtskautelen zum Ausdruck, 
die dem Einzelnen rechtliche Willensmacht in Angelegen- 
heiten gewähren, die ihn als „Glied der Gesamtheit“ be- 
treffen, daher öffentlich-rechtliche genannt werden (Institution 
der Gerichtsbarkeit über öffentliche Rechte). Auf diese Weise 
fliessen beide Prinzipe immer mehr ineinander und es ıst
	        
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