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Das alte und das neue Völkerrecht.
Von
Dr. SIGMUND ÜYBICHOWwSsKI.
„Die Völker des Altertums, (Griechen wie Römer, kannten
kein Völkerrecht.“ So sagt der bekannte russische Diplomat und
hervorragende Völkerrechtslehrer Friedrich von MARTENS! und
bekennt sich damit zu einer Ansicht, die viele Verfechter besitzt.
Ich selbst habe auf Grund eines umfassenden Quellenmaterials
den gegenteiligen Standpunkt eingenommen?. Da ich in meiner
Schrift der eingehend begründeten MARTENSschen Theorie?
nicht gedacht habe, um die Polemik nicht allzusehr anschwellen
zu lassen, so will ich ihr jetzt einige Worte widmen.
Zunächst sei betont, dass ich von denselben Grundbegriffen
wie MARTENS ausgehe. Wäre dem nicht so, dann würde die Aus-
einandersetzung mit seiner Auffassung nicht zu unternehmen
sein, da ein verschiedener Ausgangspunkt in dieser Frage ver-
schiedene Ergebnisse zur Folge hat. In Uebereinstimmung mit
der herrschenden Lehre, auf deren Standpunkt ich mich gestellt
habe, sieht der russische Autor als Quellen des Völkerrechts
1 Völkerrecht, deutsche Ausgabe von BERGBOHM, 2 Bde., Berlin 1883,
1886, II 276.
? Das antike Völkerrecht, Breslau 1907 (Marcus).
® Band I 24—66.