Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 23 (23)

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Das alte und das neue Völkerrecht. 
Von 
Dr. SIGMUND ÜYBICHOWwSsKI. 
„Die Völker des Altertums, (Griechen wie Römer, kannten 
kein Völkerrecht.“ So sagt der bekannte russische Diplomat und 
hervorragende Völkerrechtslehrer Friedrich von MARTENS! und 
bekennt sich damit zu einer Ansicht, die viele Verfechter besitzt. 
Ich selbst habe auf Grund eines umfassenden Quellenmaterials 
den gegenteiligen Standpunkt eingenommen?. Da ich in meiner 
Schrift der eingehend begründeten MARTENSschen Theorie? 
nicht gedacht habe, um die Polemik nicht allzusehr anschwellen 
zu lassen, so will ich ihr jetzt einige Worte widmen. 
Zunächst sei betont, dass ich von denselben Grundbegriffen 
wie MARTENS ausgehe. Wäre dem nicht so, dann würde die Aus- 
einandersetzung mit seiner Auffassung nicht zu unternehmen 
sein, da ein verschiedener Ausgangspunkt in dieser Frage ver- 
schiedene Ergebnisse zur Folge hat. In Uebereinstimmung mit 
der herrschenden Lehre, auf deren Standpunkt ich mich gestellt 
habe, sieht der russische Autor als Quellen des Völkerrechts 
1 Völkerrecht, deutsche Ausgabe von BERGBOHM, 2 Bde., Berlin 1883, 
1886, II 276. 
? Das antike Völkerrecht, Breslau 1907 (Marcus). 
® Band I 24—66.
	        
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