März 19.
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freie Stände und Lande zu erklären; aber es wurde von zwei Uebeln
das geringere gewählt. Man hatte übrigens schon zu Köln in Sachsens
Admission gewilligt,” wenn der Rechtsspruch nicht binnen sechs
Monaten, was doch unmöglich war, orfolgen würde; ebenso ist man
dort darauf eingegangen, dass die Possession der Lande in des
Kaisers Namen geschebe, dass der Gubernator von Jülich dem Kaiser
schwöre und dass die rechtliche Erkenntnis der Sache dem
Kaiser und dem kaiserlichen Hof eingeräumt werde. Das alles war
gewiss viel praejudizierlicher als das, was man jetzt zu Jüterbogk
verbandelt.
Man muss endlich bedenken, dass die fornern Unkosten, die unter diesen
Umständen auf die Behauptung Jülichs und die Versicherung der Mark
Brandenburg gehen, abgesehen von der grossen Sorge und Gefahr dem
Kurfürsten von Brandenburg nicht länger erschwinglich sein werden,
dass aber durch einen Vergleich mit Sachsen dies alles erleichtert
und aufhören wird; die fernere Hilfe fremder Potentaten ist ohnehin
zweifelhaft; das Land wird auch von den täglichen Räubereien und
Plünderungen befreit und zur Ruhe kommen, ohne welche die schliessliche
Entscheidung ohnehin nicht vorgenommen werden kann. Auch das
Regiment in Jülich, das jetzt ganz uneins und zerrissen ist, wird
bessere Form gewinnen; vor allem aber wird man zu Ruhe und
Frieden und zu besserem Einvernehmen unter den Evangelischen gelangen
und Sachsen wird von der Liga und den pragerischen Ratschlägen abgezogen.
Das ist aber so nötig, dass man Gott danken muss, dass Sachsen
eben während der jüterbogker Pazifikation durch den leopoldinischen
Einfall die Augen geöffnet wurden, damit es sehe, wie sehr man
seine Autorität zu Prag misbraucht und wie treulich man as mit
ihm und allen Evangelischen meint. Dazu finden alle kurbrandenburgischen
Räte, alle Assistenten und die Abgeordneten aus Jülich
ohne Ausnahme für ratsam, den rechtlichen Ausschlag nach Möglichkeit
zu befördern. Datum Jüterbogk 9. martii 1611.
Schl, 1613; Kopie.!
! Schreiber obigen Berichte ist wahrscheinlich Fürst Christian von
Anhalt, wie aus der Empfeblung der englischen Vorschläge, aus der Kritik
der brandenburger Verhältnisse, vor allem aus der Parallellität der Argumente
mit denen der grossen Denkschrift wegen der Einnahme Sachsens
(oben no. 58), die vom Fürsten beeinflusst war, geschlossen werden kann.
Dor Empfänger ist wol am dessauer Hof zu suchen; die engen Beziehungen
zwischen Dessau und Schlobitten legen auch ıiese Vermutung nahe —
Eine bemerkenswerte Ergänzung obigen Schreibens bildet ein Schreiben aus
der Umgebung der Kurfürstin von Brandenburg, die der Einnahme Sachsens
aufs äusserste widerstrebte; das Schreiben ist am 20./30. März, also unmittelbar
vor Abschluss des jüterbogker Vertrages geschrieben. Der unbekannte
Schreiber sagt u. a.: Meine gnädigste Frau und die kurbrandenburgischen
Räte haben es treulich gemeint; alle andern Bekannten und
Verwandten sind aber von Brandenburg abgefallen und respektieren Sachsen
viel mehr. „Die assistenten haben Brandenburg erst in die springe gebracht
mit vorgeben, dass Franckreich und Engelland nicht mehr helfen würden,
da man doch das contrarium weiss und würt noch wol an den tag kommen,