Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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Auch das Lehnswesen ist fränkisches Erbe. Es ist entstan- 
den aus einer eigenartigen Verbindung wirtschaftlicher und mili- 
tärischer Momente. Der alte Heerbann genügte nicht mehr. Er 
lieferte nur Fußvolk, der Sarazene aber kam zu Roß, es bedurfte 
des Reiteraufgebots, ihn siegreich zu bekämpfen. Der alte Heer- 
bann war auch seinem Wesen nach eine Landwehr. Er verpflich- 
tete nicht dazu, dem Könige bis über die schneeigen Gipfel der Pyre- 
näen zu folgen. So mußten sich denn diese Reiter dem Könige 
zu besonderer Treue kommendieren. Zum Lohne ihrer Dienste, 
zum Unterhalt von Mann und Roß erhielten sie dann Land, ın den 
Formen der Schenkung, später der Leihe. So entstand aus Vassa- 
lität und Landleihe das Lehnswesen, die Feudalität. 
Das Gefahrmoment, das die Feudalität in sich barg, war ihre 
Tendenz, zur beherrschenden Macht im Staate zu werden. Bald 
ergreift sie Besitz von der Aemterverfassung und rüttelt so an 
den Grundfesten des Staates. Bekannt ist der Kampf, den Karl 
der Große mit seinen Königsboten gegen diese Zersetzung des 
Aemterwesens geführt hat. Unter den sächsischen und fränkischen 
Herrschern verzichtet aber das Reich auf die Fortführung des 
Kampfes. Es begnügt sich damit, seine eigenen Regierungsange- 
legenheiten durch den Reichsklerus erledigen zu lassen® Unter 
dieser Decke aber geht der Zersetzungsprozeß durch Feudalisie- 
rung lokaler Gewalten weiter. Das Reich steht ihm tatenlos ge- 
genüber. Erst als infolge des Wormser Konkordats der Reichs- 
klerus auch in den Lehnsverband eintritt, versuchen die Staufer 
mit aller Macht, das Reich in einen Lehnsstaat umzuwandeln. Die 
Neubildung des jüngeren Reichsfürstenstandes mag als ein Sym- 
ptom dafür gelten’. Es war zu spät. Schon waren die Territorial- 
5 Vgl. insb. BRUNNER, Der Reiterdienst und die Anfänge des Lehns- 
wesens, Forschungen zur Geschichte des deutschen und französ. Rechts 
1893 S. 39 ff. 
° Vgl. SCHROEDER, Lehrbuch der Deutschen Rechtsgeschichte ® 1919 
S. 542. 
” Die Forschungen über den Reichsfürstenstand sind noch immer völlig
	        
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