Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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die leichtfertigen Freisprüche der Offizialate genossen traurige Be- 
rühmtheit.e Da fährt denn das Parlament mit einem eisernen 
Besen dazwischen. Es verlangt genaue Prüfung der saisina cleri- 
catus, ja sogar so weit wird gegangen, daß das weltliche Gericht 
auch bei begründeter Einrede der Unzuständigkeit das Verfahren 
bis zur urteilsreifen Feststellung der Schuld des Angeklagten 
durchführt. Dann wird der Angeklagte dem geistlichen Richter 
übergeben „ad puniendum“. Und der procurator regis wacht 
darüber, daß die Bestrafung auch wirklich erfolgt. 
So wird das Parlament de Paris der Oberhof nicht bloß der 
weltlichen, sondern auch der geistlichen Gerichte Frankreichs. 
Seine Macht ist nahezu unbegrenzt. Schon im 13. Jahrhundert 
muß sich der Adel Frankreichs im Liede sagen lassen, er habe 
sich seiner besten Rechte, ja seiner Freiheit begeben, da er vor 
Gerichte nicht mehr mit dem Schwerte kämpfe, sondern gerichtet 
werde „par enqueste* ®, Das Parlament ist der Juwel der fran- 
zösischen Krone. Als im Jahre 1416 der deutsche Kaiser Sigis- 
mund Paris besucht, wird er auch in eine Sitzung des Parlaments 
geleitet, ihm sogar die Entscheidung einer Sache anvertraut. 
Er entledigt sich seiner Aufgabe in feiner Weise, indem er den 
Beklagten, einen verdienten Mann, aber nicht von Adel, der im 
Rechtsstreit gegen einen Adligen zu unterliegen droht, zum Ritter 
schlägt, worauf. das ganze Gericht in Beifall ausbricht — eine 
von den zeitgenössischen Geschichtsschreibern oft geschilderte Szene. 
II. 
Hiermit soll das summarische Inventar, das über die deutsche 
und französische Rechtsentwicklung gemacht wurde, abgeschlossen 
sein. Nun bleibt noch die Bilanz zu ziehen. 
2 Gent de France, mult estes esbahie 
Je di & touz ceus qui sont nez des fiez: 
Si m’ait Dex! Franc n’estes vous mes mie: 
Mult vous a l’en de franchise esloigniez, 
Car vous estes par enqueste jugiez ... 
Namenloses Chanson aus der Zeit Ludwigs IX (bei Viollet Etabliss. I p. 275). 
38 Vgl. DucouprAY a. a. O. p. 1029.
	        
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