Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

Und so trägt jeder von uns jetzt den Feldherrnstab im Tornister; 
an jeden kann einmal der Ruf ergehen, als Gesetzgeber tätig zu 
werden. Aber wehe dem Gesetzgeber, der den Zusammenhang 
verloren hat mit der Vergangenheit, der die Kraft zu seinem 
Werke nieht nimmt aus der lebendigen Berührung mit der heimi- 
schen Mutter Erde: Steuerlos wird sein Schiff der Spielball der 
politischen Tagesströmungen werden. So glaube ich, daß historische 
Erkenntnis eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben sein wird. 
Denn die Geschichte weist uns den Weg zu dem uralten, ewig 
jungen Borne des Rechtes, der unter dem heiligen Baume des 
deutschen Volkstums entspringt, nur sie gibt uns den Trost in 
trüben Tagen! Ein Volk, wie das deutsche, dem in Freud und 
Leid das Höchste beschieden war — ein solches Volk geht nicht 
unter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.