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erscheinen lassen, welche einstmals von G. Fr. v. MARTENS unter
dem Titel: „Reeueil de Traites“ veranstaltet worden war. Sie
sind nach dem Typus angelegt, den dieser gegeben hatte und
hängen unter sich aufs Engste zusammen. Tatsächlich bilden sie
allerdings einen „Grand Recueil“ mit ununterbrochener Periodizität.
Aber an sich sind es selbständige Werke. Die merkwürdige Ent-
stehungsweise ist die Quelle mancher Mängel und Unvollkommen-
heiten, welche die Uebersichtlichkeit und Handlichkeit des Gesamt-
werks einigermaßen stören und beeinträchtigen. Aber sie hat den
Vorteil gewährt, der Benutzung und Verwertung des Urkunden-
materials immer neue Erleichterungen und Verbesserungen zuzu-
führen. Der zur Zeit erscheinende „Nouveau Recueil General de
Traites*, dessen jüngste, dritte Serie TRIEPELs Namen trägt, zeigt
uns das völkerrechtliche Quellenwerk in aufsteigender Linie. Um
diese zu erkennen, zu charakterisieren, zu würdigen ist von dem
Grundstock auszugehen.
I.
GEORG FRIEDRICH v. MARTENS! begann seine Vertragssamm-
lung im Jahre 1791; die Vorrede ist vom 1. Juli 1790. Er gab
ihr den Titel: „Recueil des principaux traites d’alliance, de paix —
conclus par les Puissances de l’Europe tant entre Elles qu’avec
1 Sein Lebenslauf und Lebenswerk ist auch in neuester Zeit eingehen-
der Würdigung unterworfen worden; vgl. v. MARTITZ, in dem Sammelwerk:
W. Lexıs, Die deutschen Universitäten I (1893) 375. HuBrıch, G. F.
v. MARTENS und die moderne Völkerrechtswissenschaft (Zeitschrift für
Politik von R. Schmint und GRABOWwSKY VI, 1914, 362). Von hohem
Wert ist das biographische Denkmal, das E. LANDSBERG dem gefeierten
Rechtslehrer und Diplomaten gesetzt hat: Geschichte der deutschen Rechts-
wissenschaft I. Halbband (1898) Text 486, Noten 312; II. Halbband (1910) Noten
411. Eine fleißige Breslauer Dissertation widmete dem Thema FıaezE, G.F
v. MARTENS, sein Leben und seine Werke, 1914. Von französischer Seite
ist eine kritische Erörterung der Verdienste von G.F. v. MARTENS um die
Wissenschaft des internationalen Rechts geliefert worden durch H. BaıLsy
in der unter den Auspizien von A. PILLET herausgegebenen Sammlung von
Monographien: Les fondateurs du droit international (1904) 603.