Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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rat als Bundestagsgesandten nach Frankfurt a.M. Alsbald wandte 
seine literarische Tätigkeit sich wieder dem Recueil, seinem 
Lebenswerke zu; und zwar nach doppelter Richtung ®. 
Einmal nahm er in Aussicht eine zweite Ausgabe „edition 
revue et augmentee“ seiner buchhändlerisch vergriffenen Vertrags- 
sammlung. Von derselben erschien, noch von ihm selbst be- 
arbeitet, Tome I—IV in den Jahren 1817 und 1818, unter dem 
etwas abgeänderten, bleibend gewordenen Titel: Recueil de traites 
d’alliance usw. Die Bezeichnung: „des prineipaux traites“ wurde 
beseitigt. Am Ende des vierten Bandes wurde abermals ein 
Generalregister beigefügt. Diese zweite Ausgabe ist dann, lange 
Jahre darauf, durch den alsbald zu erwähnenden Freiherrn KARL 
v. MARTENS mit Tome ’V 1826 fortgesetzt worden, der wunder- 
licherweise hierbei auf den Wortlaut des ursprünglichen Titels 
der ersten Ausgabe zurückgriff. Sie nahm ihr Ende mit Tome 
VHI, 1835. Diese zweite Ausgabe, die also in den Jahren 1817 
bis 1835 erschien, ist bestimmt gewesen, die sieben Bände des 
ursprünglichen Recueil und die vier Bände des Supple- 
ment zu ersetzen, demnach die Materialien bis zum Jahre 1807 
zu bringen. Sie trägt gegenüber der ersten, ursprünglichen ein 
recht verändertes Aussehen. Die Urkunden sind freilich ım 
wesentlichen dieselben geblieben. Der Recueil sollte auch in 
seiner neuen Gestalt ein völkerrechtliches Quellenwerk, kein histo- 
risches Archiv sein. Aber die Stücke sind unter strengerer Durch- 
führung der chronologischen Reihenfolge neu geordnet. Auch 
wird eine Reihe neuer Dokumente gegeben und sind die Angaben 
über die Bezugsorte bereichert. Aber es muß bemerkt werden, 
daß diejenigen Urkunden, die das Supplement aus der Zeit vor 
6 Die bibliographischen Angaben über den Recueil Martens und seine 
verschiedenen Fortsetzungen und Serienreihen, wie sie in den literarischen 
Uebersichten der völkerrechtlichen Literatur begegnen, sind fast sämtlich 
nicht frei von irreführenden Ungenauigkeiten. Ich stelle die nicht zu- 
treffenden Daten in folgendem zurecht, auch ohne dies ausdrücklich zu 
vermerken.
	        
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