„Appendices“ der beiden ersten Bände fügen noch eine Reihe von
Verträgen hinzu, die älter sind als 1761; man sieht nicht, unter
welchem Gesichtspunkt ausgesucht. Der dritte Band mit seinen
Korrespondenzen, Denkschriften, Konferenzakten ist zu einem
historisch-diplomatischen Archiv geworden, wie es den Absichten
des Mannes, dessen Namen die Sammlung führte, ganz fern lag.
Erfreulicherweise naben die „Nouveaux Supplements* keine Fort-
setzung erhalten. Aber mit all diesen verschiedenen Serien, ihren
verschiedenen Titeln, dem Mangel einer zuverlässigen chronologischen
Ordnung, der Unübersichtlichkeit des Ganzen, die es schwer machte,
einen gesuchten Staatsvertrag darin ausfindig zu machen, der Un-
regelmäßigkeit des Erscheinens bekam die ungebührlich anschwel-
lende Vertragssammlung den vielbeklagten ungefügen Charakter.
Sıe umfaßte im Jahre 1842 bereits 8 + 16 + 3 = 27 Bände, von
denen mehrere in zwei Teile zerfielen. Für den nicht begüterten
Privatmann wurde die Anschaffung, woran doch bereits G. F.
vV. MARTENS vorsorglich gedacht hatte, beinahe unerschwinglich.
Es war zwar zu begrüßen, daß die Verlagsbuchhandlung es nun-
mehr für nötig hielt, ein Generalregister über das ganze Werk zu
veranstalten. Dieses erschien, wie alle die bisher den Einzelbänden
angehängten Register, in zwei Abschnitte zerfallend, einen chrono-
logischen und einen territorialen, unter dem Titel: „Table generale“
usw., leider zu zwei verschiedenen Zeitpunkten, 1837 und 1843,
und war recht mangelhaft angelegt. Von dem Bestande des Re-
cueil Martens gab es ein unvollkommenes Bild; denn diejenigen
Verträge aus dem ursprünglichen, noch von G. F. v. MARTENS
selbst besorgten Supplement I—IV, welche die zweite Ausgabe
nicht übernommen hatte, waren ganz unter den Tisch gefallen!?®,
Heute ist dieses ältere Generalregister obsolet.
Es waren buchhändlerische Gründe, wodurch FR. MURHARD
bestimmt wurde, eine neue Serie von Bänden zu beginnen, welche
Verträge und, so heißt es jetzt auf dem Titelblatt, „Autres
13» Vgl. N. 7. 17.