Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

„Appendices“ der beiden ersten Bände fügen noch eine Reihe von 
Verträgen hinzu, die älter sind als 1761; man sieht nicht, unter 
welchem Gesichtspunkt ausgesucht. Der dritte Band mit seinen 
Korrespondenzen, Denkschriften, Konferenzakten ist zu einem 
historisch-diplomatischen Archiv geworden, wie es den Absichten 
des Mannes, dessen Namen die Sammlung führte, ganz fern lag. 
Erfreulicherweise naben die „Nouveaux Supplements* keine Fort- 
setzung erhalten. Aber mit all diesen verschiedenen Serien, ihren 
verschiedenen Titeln, dem Mangel einer zuverlässigen chronologischen 
Ordnung, der Unübersichtlichkeit des Ganzen, die es schwer machte, 
einen gesuchten Staatsvertrag darin ausfindig zu machen, der Un- 
regelmäßigkeit des Erscheinens bekam die ungebührlich anschwel- 
lende Vertragssammlung den vielbeklagten ungefügen Charakter. 
Sıe umfaßte im Jahre 1842 bereits 8 + 16 + 3 = 27 Bände, von 
denen mehrere in zwei Teile zerfielen. Für den nicht begüterten 
Privatmann wurde die Anschaffung, woran doch bereits G. F. 
vV. MARTENS vorsorglich gedacht hatte, beinahe unerschwinglich. 
Es war zwar zu begrüßen, daß die Verlagsbuchhandlung es nun- 
mehr für nötig hielt, ein Generalregister über das ganze Werk zu 
veranstalten. Dieses erschien, wie alle die bisher den Einzelbänden 
angehängten Register, in zwei Abschnitte zerfallend, einen chrono- 
logischen und einen territorialen, unter dem Titel: „Table generale“ 
usw., leider zu zwei verschiedenen Zeitpunkten, 1837 und 1843, 
und war recht mangelhaft angelegt. Von dem Bestande des Re- 
cueil Martens gab es ein unvollkommenes Bild; denn diejenigen 
Verträge aus dem ursprünglichen, noch von G. F. v. MARTENS 
selbst besorgten Supplement I—IV, welche die zweite Ausgabe 
nicht übernommen hatte, waren ganz unter den Tisch gefallen!?®, 
Heute ist dieses ältere Generalregister obsolet. 
Es waren buchhändlerische Gründe, wodurch FR. MURHARD 
bestimmt wurde, eine neue Serie von Bänden zu beginnen, welche 
Verträge und, so heißt es jetzt auf dem Titelblatt, „Autres 
13» Vgl. N. 7. 17.
	        
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