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Kopfregesten. Die beiden Registerbände sind auf absolute Voll-
ständigkeit berechnet. Eine hier etwa fehlende Urkunde muß bei
Handhabung des Recueil so gut wie verloren gelten. Gebührend
wurde nun auch die erste ursprüngliche Ausgabe der Sammlung
mit den vier Supplementbänden, von der oben die Rede war",
verwertet; auch ihre Nummern werden herangezogen und Parallel-
verweisungen gegeben. Der Wert der Verzeichnisse ist hoch zu
veranschlagen. Die beiden Bände bilden bis auf den heutigen
Tag die unentbehrlichen Führer in den Labyrinth der älteren 47
(oder 51) Teile.
Unmittelbar nach deren Erscheinen ging HoPF, wie bemerkt,
daran, den Nouveau Recueil General in einer zweiten Serie mit
neuer Bändezählung fortzusetzen. Erfreulicherweise wurde ein
Spezialtitel nicht gewählt. T. I dieser zweiten Serie trägt die
Jahreszahl 1876. Das nunmehr gewählte größere und ausgiebigere
Format erlaubte es, den einzelnen Teilen einen erheblich reicheren
Stoff zuzuführen. Auch sonstige Neuerungen wurden mit Ver-
ständnis und Umsicht getroffen: insbesondere Angaben über die
Bezugsquellen und Ratifikationsvermerke. Auch wurden nunmehr
zweisprachige Verträge, wie sich gebührt, in beiden Originaltexten,
selbst wenn die Sprache minder geläufig ist, gebracht. Um der
Publikation möglichste Aktualität zu sichern, begannen die Bände
in (regelmäßig drei) Lieferungen zu erscheinen. $ie folgten sich
Jahr für Jahr. T. V (1880) und T. X (1885, 1886) enthielten
Generalregister der Serie, die freilich heute, wie unten erläutert
werden wird, längst überholt sind. Der Inhalt dieser zehn Bände
ist überaus mannigfaltig. Entsprechend dem historischen Charakter
der Periode, die sie umfassen, überwiegen die Verkehrsverträge aller
Art. Dazu kommen in kaum übersehbarer Fülle die Berichte über
die Verhandlungen der diplomatischen, wie der wirtschaftlichen,
auf Begründung und Fortbildung der großen weltumspannenden
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