Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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Kopfregesten. Die beiden Registerbände sind auf absolute Voll- 
ständigkeit berechnet. Eine hier etwa fehlende Urkunde muß bei 
Handhabung des Recueil so gut wie verloren gelten. Gebührend 
wurde nun auch die erste ursprüngliche Ausgabe der Sammlung 
mit den vier Supplementbänden, von der oben die Rede war", 
verwertet; auch ihre Nummern werden herangezogen und Parallel- 
verweisungen gegeben. Der Wert der Verzeichnisse ist hoch zu 
veranschlagen. Die beiden Bände bilden bis auf den heutigen 
Tag die unentbehrlichen Führer in den Labyrinth der älteren 47 
(oder 51) Teile. 
Unmittelbar nach deren Erscheinen ging HoPF, wie bemerkt, 
daran, den Nouveau Recueil General in einer zweiten Serie mit 
neuer Bändezählung fortzusetzen. Erfreulicherweise wurde ein 
Spezialtitel nicht gewählt. T. I dieser zweiten Serie trägt die 
Jahreszahl 1876. Das nunmehr gewählte größere und ausgiebigere 
Format erlaubte es, den einzelnen Teilen einen erheblich reicheren 
Stoff zuzuführen. Auch sonstige Neuerungen wurden mit Ver- 
ständnis und Umsicht getroffen: insbesondere Angaben über die 
Bezugsquellen und Ratifikationsvermerke. Auch wurden nunmehr 
zweisprachige Verträge, wie sich gebührt, in beiden Originaltexten, 
selbst wenn die Sprache minder geläufig ist, gebracht. Um der 
Publikation möglichste Aktualität zu sichern, begannen die Bände 
in (regelmäßig drei) Lieferungen zu erscheinen. $ie folgten sich 
Jahr für Jahr. T. V (1880) und T. X (1885, 1886) enthielten 
Generalregister der Serie, die freilich heute, wie unten erläutert 
werden wird, längst überholt sind. Der Inhalt dieser zehn Bände 
ist überaus mannigfaltig. Entsprechend dem historischen Charakter 
der Periode, die sie umfassen, überwiegen die Verkehrsverträge aller 
Art. Dazu kommen in kaum übersehbarer Fülle die Berichte über 
die Verhandlungen der diplomatischen, wie der wirtschaftlichen, 
auf Begründung und Fortbildung der großen weltumspannenden 
2 S. N. 13°.
	        
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