Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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„Unionen* abzielenden internationalen Konferenzen der Regie- 
rungen. Erstaunlich reich ist, um nur ein Beispiel anzuführen, 
der Vorrat von Verträgen über die Auslieferung flüchtiger Ver- 
brecher#. Bis zu seinem Ableben hat HoPF an der Vervoll- 
ständigung und Vervollkommnung seines wissenschaftlichen Lebens- 
werks gearbeitet. Mit gutem Grunde glaubte er in der Vorrede 
zu dem letzten von ihm redigierten Bande, N.R.G. ?X (1885, 
1886), der unter anderem die Protokolle der Berliner Kongo- 
konferenz von 1884/5 enthält, sagen zu dürfen, daß dem Recueil 
Martens die Aufgabe gesetzt ist, „de former pour ainsi dire un 
Corpus juris gentium qui amasse pour tous les temps les matieres 
brutes & l’usage des diplomates et des savants du droit des gens, 
des publicistes et des historiens.* Als diesem Charakter entsprechend 
empfahl er mit praktischem Blick eine Vereinheitlichung in der 
leider so diffusen Zitierweise des zu einem wissenschaftlichen Ge- 
meingut gewordenen Sammelwerks und seiner Abteilungen "®. 
V. 
Es war eine glückliche Fügung, daß nach dem Tode von 
J. Hopr (1886) die Weiterführung des Recueil Martens in aka- 
demische Hände gelangte. Sie wurde einem jungen, mitten in der 
Wissenschaft des internationalen Rechts stehenden Gelehrten, dem 
im Jahre 1882 von der Universität Wien nach Greifswald beru- 
!t Ich darf darauf hinweisen, daß ich ohne Hilfe des Recueil Martens 
das in meiner „Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ II (1897) sich 
findende Repertorium der modernen Auslieferungsverträge als die „unent- 
behrliche Vorarbeit für die Theorie des allgemeinen Strafrechts“ nicht 
hätte verfassen können. 
ı® N.R.G.?2 X, Preface IV. Sein Vorschlag geht dahin, unter Weg- 
lassung der Namen der verschiedenen Herausgeber zu zitieren: MARTENS R. 
(Recueil) R. 2 (Deuxi&me edition) N.R. (Nouveau Recueil) N.S. (Nouveaux 
Supplement). N.R.G. (Nouveau Recueil general), dessen neue Serie als 2° Serie 
zu kennzeichnen wäre. Dieser Anregung hat der Erfolg nicht gefehlt, 
namentlich auch im Auslande nicht. Ich selber habe in meinen Schriften 
dieser Zitierweise mich angeschlossen.
	        
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