Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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anlege, die hier aufgehäuften Schätze zu heben und aus der Ein- 
sicht in die Kontinuität der Rechtsentwicklung Gewinn für die 
Erkenntnis des Bestehenden zu ziehen. 
Und noch eine andere Neuerung brachte die Herausgeber- 
tätigkeit des Greifswalder Gelehrten. Den einzelnen Bänden wurde 
von ihm neben den hergebrachten chronologischen und alphabe- 
tischen Registern, ein drittes, ein Sachregister, unter der etwas 
hochklingenden Bezeichnung „Table analytique des matieres 
contenues dans le — volume“ beigegeben. Dieses Register ist 
nun freilich recht dürftig ausgefallen. Es wird bei weitem über- 
troffen durch die viel ergiebigeren Sachregister, welche neuere, 
kleinere Quellensammlungen, wie die „Völkerrechtsquellen“ von 
FLEISCHMANN (1905), die „Urkunden zur Geschichte des Völker- 
rechts“ von H. STRUPP (1911) zu großem Vorteil des Benutzers 
darbieten. Nicht der Inhalt der Verträge und Gesetze wurde von 
STOERK systematisch analysiert ; vielmehr entnahm er lediglich den 
Ueberschriften der Dokumente die Stichwörter, die er dann alpha- 
betisch ordnete. Immerhin auch diese summarischen Register ge- 
währen für den ersten Anlauf brauchbare wissenschaftliche Hand- 
haben. 
Zu dem Recueil Martens hat STOERK fünfundzwanzig, Jahr 
für Jahr in Lieferungen erscheinende Bände beigesteuert. N.R.G.*? 
XVI (1891) brachte ein von ihm verfaßtes Gedenkblatt zur Er- 
innerung an den langjährigen Bestand des Unternehmens, Der 
letzte seinen Namen tragende Band N.R.G.? XXXV (1908), zugleich 
der letzte Band der zweiten Serie, enthält einen Nachruf der Ver- 
lagsbuchhandlung an STOERK, worin die außerordentliche För- 
derung, die er dem Werk in einer fast über ein Vierteljahrhundert 
sich erstreckenden Tätigkeit habe zuteil werden lassen, mit war- 
men Worten gerühmt wird. 
Doch sei es gestattet, dem Ueberblick über die zweite Serie 
des NRG einige kritische Bemerkungen anzufügen. Sie gelten 
einmal dem Inhalt des Gebotenen. Der naheliegenden Versuchung,
	        
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