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an Umfang, sie enthalten zumeist nicht weniger als 1000 Seiten.
T. VII zählt 193 Nummern, T. IX deren 19.
Im Gegensatz zu seinen Vorgängern leitete der neue Heraus-
geber seine Tätigkeit nicht durch ein Programm ein. Er gibt
keine Vorreden, sondern läßt sein Werk für sich selbst sprechen.
Ueberschaut man das von ihm in diesen zehn Jahren, darunter
fünf Kriegsjahre, Geleistete, so kann er des uneingeschränkten,
dankbaren Beifalls der wissenschaftlichen Welt gewiß sein. Der
„BRecueil Martens“ steht heutzutage auf der Höhe. Von manchen
früheren Perioden seiner wechselvollen Geschichte kann man das
nicht gerade sagen.
Dieser Aufstieg ist um so freudiger zu begrüßen, als es sich
nicht verkennen läßt, daß der Zeitpunkt des Redaktionswechsels
ein für den gesicherten Weiterbestand des hundertjährigen Unter-
nehmens einigermaßen kritischer war. Eine gefährliche Konkurrenz
war ihm inzwischen, noch zu STOERKs Zeiten, auf französischem
Boden erwachsen.
Bei dem unerwünschten Zustand nämlich, in welchem sıch
noch immer in vielen Einzelstaaten die Jandesrechtliche Veröffent-
lichung der von ihnen abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge
befindet — nicht einmal besondere Sammlungen derselben gibt
es überall — war der Gedanke aufgeworfen worden, ob man nicht
zu dem Zwecke, eine allgemeine, leicht zugängliche, methodische,
prompte und authentische Kenntnisnahme dieser Verträge dem
internationalen Publikum zu ermöglichen, für deren planmäßige
Publikation ein universelles Organ ins Leben rufen könne? Das
Institut de Droit international nahm diesen schon
durch die Schaffung des Staatenverbandes für Veröffentlichung der
Zolltarife von 1890 nahegelegten Gedanken mit großer Wärme
auf. In seiner Genfer Sitzung von 189220 entwarf es ein sorg-
fältig ausgearbeitetes Projekt eines zu gründenden Verwaltungs-
vereins der Mächte, der Union internationale pour la
2° Annuaire de l’Institut XII 226. 252. Vgl. ibid. VII 285.
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