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ländern und Amerikanern. Sie gelangte zu dem Ergebnis, daß
die Zuweisung der Gruben an Frankreich ohne eine spezielle
Saargebietsregierung die Quelle ernster Schwierigkeiten und un-
vermeidlicher Konflikte sein würde. Daraufhin forderten die
Franzosen entweder die Begründung eines unabhängigen Staates,
der mit Frankreich in einem Zollbündnis stehen sollte, oder doch
die Souveränität des Völkerbundes über das Gebiet mit einem an
Frankreich zu übertragendem Mandat und endlich Volksab-
stimmung nach Ablauf von fünfzehn ‚Jahren. Analoge Anträge
legte gleichzeitig LLOYD GEORGE vor. Das den erkrankten
WILSON vertretende Mitglied der amerikanischen Kommission war ..
geneigt darauf einzugehen, aber nicht WILSON selbst. Er er-
kannte zwar nach seiner Genesung die wirtschaftlichen An-
sprüche Frankreichs ebenso an wie vorher, verhielt sich aber
ablehnend gegenüber dem Wechsel der Staatshoheit und der
Uebertragung eines Mandats an Frankreich. Darüber entstand
eine scharfe Debatte, in deren Verlauf der Vorsitzende die
dringende Bitte an CLEMENCEAU richtete, den Weltfrieden nicht
von der Lösung der Saarfrage abhängig zu machen. Die Stimmung
war eine Zeitlang sehr gespannt. Die französische Kommission
aber blieb fest. Sie wollte zwar den Einwohnern alle Garan-
tien gewähren, selbst hinsichtlich ihrer Nationalität, aber sie
lehnte es ab, die wirtschaftliche Lage Frankreichs zu belasten
„par l’exercice de la souverainete et del’administration prussienne.“
Frankreich beharrte deshalb auf dem Verlangen einer nach fünf-
zehn Jahren zu vollziehenden Volksabstimmung über die Staats-
zugehörigkeit, griff aber gleichzeitig eine Anregung WILSONs
auf, nach der für die Zwischenzeit ein Gerichtshof, eine commis-
sion arbitrale, zur Abschneidung von Streitigkeiten zwischen der
deutschen und der französischen Regierung eingesetzt werden
sollte.
Die entscheidende Sitzung fand am 9. April 1919 statt. In
ihr trat Lloyd George der französischen Auffassung bei. Wilson