Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 43 (43)

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auch hier die Gatten in einem Gesamtschuldverhältnis zum Staate 
stehen, das sie in gleicher Weise zur Abgabe der Steuererklärungen 
verpflichtet. Hiernach kann das Finanzamt eine Erklärung sowohl 
vom Manne wie von der Frau, wie auch von beiden zusammen 
verlangen. Das letztere entspricht am meisten dem Sinne der 
Gesetze und hat den Vorteil, daß damit die Frist des 8 170 Abs. 2 
RAO. gegenüber beiden Gatten gleichzeitig in Lauf gesetzt wird. 
Der Erklärungspflicht wird aber genügt, wenn einer der Gatten 
— ın der Regel wird dies der Mann, es kann aber auch die 
Frau sein — oder beide zusammen eine Steuererklärung über 
das gesamte Vermögen beider Gatten abgeben °. Dies ergibt 
sich schon aus der Natur der Gesamtschuldverhältnisse, wird 
aber in $ 94 RAO. noch besonders ausgesprochen. Ist es für 
das Finanzamt von Wert, auch von dem anderen Gatten eine 
Erklärung zu erhalten, was besonders der Fall sein wird, wenn 
der zuerst erklärende Teil über das Vermögen usw. des anderen 
keine genauen Angaben machen kann, so kann es auch von dem 
letzteren eine Erklärung verlangen. 
Diese Auffassung entspricht der von den Reichssteuergesetzen 
durchgeführten Gleichstellung der Ehegatten, sie ist eine logische 
Folgerung aus der gemeinsamen einheitlichen Steuerschuld und 
führt zugleich zu den besten praktischen Ergebnissen. Alle 
Mängel, die entstehen würden, wenn die Ehegatten notwendig 
gemeinsam die Erklärung abzugeben hätten !°, werden vermieden. 
15 Wenn das Formular zur Reichsnotopfererklärung die Unterschrift 
beider Gatten verlangt, so ist dies nicht richtig, aber nicht, weil notwendig 
nur der Mann unterschreiben müßte (so Kopp a. a. Ö.), sondern weil so- 
wohl der Mann, wie die Frau, wie auch beide unterschreiben können. 
+85 Auf diese Mängel macht besonders Kopp a. a. O. aufmerksam. 
Er übersieht, daß sich bei seiner Auslegung ähnliche ergeben: wie sollte 
der Mann die Verantwortung tragen, wenn seine Erklärung sich auf An- 
gaben der Frau über ein von ihr selbständig betriebenes Erwerbsgeschäft 
stützen muß? Soll er hier berechtigt und gezwungen sein, alle Angaben 
der Frau nachzuprüfen, was ihm viel Mühe macht, den berechtigten 
Interessen der Frau widerstreiten kann und wozu das eheliche Güterrecht
	        
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