Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 43 (43)

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in der Erklärung der Reichsregierung zugesagte Wahrung der Hoheits- 
rechte sobald als möglich verfassungsmäßig festgelegt werden möge. 
Die Landesausschüsse der Koalitionsparteien Bayerns erklärten 
sich mit diesem Ergebnis des sog. Berliner Protokolles nicht einver- 
standen, da sie in demselben ein Nachgeben Bayerns und keine 
genügenden Sicherheiten für die an Bayern gegebenen Versprechen er- 
blickten. Sie forderten Fortsetzung des „Kampfes“. 
Jetzt meldete sich auch die Volksseele in Gestalt einer Demon- 
stration der Nationalsozialisten Münchens, einer politischen Gruppe, die 
das weltfremde, gernegroße, spezifische Münchnertum vertritt. Diese 
Gruppe hielt am 17. August auf dem Königsplatz in München eine 
Protestversammlung ab, in welcher das Berliner Protokoll verworfen 
und der Rücktritt des Ministeriums Lerchenfeld verlangt wurde. Die 
diesbezügliche Straßenresolution wurde natürlich „einstimmig“ be- 
schlossen. 
Das Ergebnis der Beratung zwischen Ministerrat und Koalitions- 
parteien war die Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Zweck der 
„Ergänzung“ des Berliner Protokolls. Zu diesem Behufe begaben 
sich die bayerischen Minister Dr. Schweyer und Gärtner abermals 
nach Berlin. 
Was in den erneuten Verhandlungen von Bayern „erreicht“ wurde, 
war insbesondere die Bildung eines süddeutschen Senates beim Staats- 
gerichtshof. Die Errungenschaften wurden in „Verlautbarungen“ des 
Reichs und Bayerns bekannt gegeben. Die bayerische Verlautbarung 
berichtet noch einmal über den bisherigen Gang der Dinge und über 
alles, was Bayern während der Verhandlungen über die Schutzgesetze 
zu deren „Besserung“ beigetragen hat und was es in seinen Verhand- 
lungen mit dem, Reich nach Erlaß seiner Notverordnung noch er- 
reicht hat. 
Die Ergänzungen, welche aus den letzten Verhandlungen hervor- 
gegangen sind, sind in Ziff. V der Verlautbarung vom 23. August 
zusammengefaßt und lauten: 
„Die neuerlichen Besprechungen vom 19. und 20. August 1922 
haben zu einer weiteren Klärung und in wichtigen Punkten zu einer 
Ergänzung des seitherigen Verhandlungsergebnisses geführt. Das Er- 
gebnis der neuerlichen Besprechungen, wie auch eine Anzahl bereits 
früher vereinbarter Punkte wurde in geeigneter Weise schriftlich fest- 
gelegt. Das Ergebnis ist in der Hauptsache folgendes: 
l. Beim Staatsgerichtshof wird ein süddeutscher
	        
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