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oder, wie in Frankreich, durch Vereinigten Senat und Kammer’?,
In den Verfassungen der deutschen Länder, selbst in Preußen,
fehlt ein Analogon, da diese, statt des monokratischen Präsidial-
systems das Kollegial- oder Direktorialsystem eingeführt haben, ?°
dessen Vorbild offensichtlich aus der Schweizer Bundesverfas-
sung stammt. Diese unmittelbare Volkswahl bewirkt, daß der
deutsche Reichspräsident dem Reichstage gegenüber, der aus
den gleichen Wahlen hervorgeht, dessen Stellung im Staats-
organismus also auf demselben Untergrunde, dem Volke, beruht,
eine selbständige starke Position einnimmt?!, eine erheblich stär-
kere jedenfalls als z. B. der „zu einer rein dekorativen Rolle ver-
urteilte“ ?° französische Präsident. Die aus diesem gleichartigen
Konstituierungsverfahren an sich resultierende Gleichwertigkeit der
beiden Reichsorgane kommt sinnfällig darin zum Ausdruck, daß
jedes von beiden über das andere bei Konfliktsfällen die Meinung
des Volkes zu befragen ein verfassungsmäßiges Recht hat. Der
Reichspräsident kann nämlich, abgesehen von dem Fall des Art. 73,
Abs. 1 (s. w.), wenn auch nur einmal aus dem gleichen Anlaß,
nach Art. 25, Abs. 1 den Reichstag auflösen und dadurch das
stimmberechtigte Volk zum Gang an die Wahlurne aufrufen. Der
Reichstag aber kann nach Artikel 43, Abs. 2 auf Antrag eine
Volksabstimmung in Gang setzen, durch die dann der Reichs-
präsident abgesetzt oder in seinem Amte bestätigt werden kann°”,
das Volk übt mithin ein „Schiedsrichteramt“ °* zwischen den bei-
18 Franz. Verfass.Ges. von 1875 Art. II, zit. bei HEILFRON die National-
vers. Bd. 5, S. 3196.
2° Vgl. AnscHütz a. a. O. S. 97.
21 Vgl. Preuss in der Nationalvers. vom 24. Februar 1919, zit. bei
HEILFRoON S. 695, QuARcK a. a. O. S. 3200, Span a. a. O S. 946, Haas
a. 2. O. S. 3188, HAUSSMAnNN a. a. O. S. 3196, DELBRÜCK a. a. O. S. 3315.
?2 NAWIASKY, Die Grundgedanken der Reichsverfassung, München und
Leipzig 1920, S. 78.
?? Vgl. zu Vorstehendem auch NAwIASKY a. a. O,. S. 79, PREUSS in
der Nationalvers. vom 3. März 1919, zit. bei HEILFRoN, 8. 1112/13.
?* NAWIASKY a. a. O. S. 65 und 79.