Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 43 (43)

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kann eine dem Beschluß des Reichstags bestätigende Volksabstim- 
mung die gleiche Wirkung haben. Nur die Verwerfung des 
Reichstagsbeschlusses durch das Volk könnte also der Anschauung 
des Reichsrats zum Siege verhelfen. — In Preußen dagegen, wo 
das Volk auch wieder gänzlich ausgeschaltet bleibt, kann bei feh- 
lender Zustimmung des Staatsrats nicht einmal eine erneute Be- 
ratung stattfinden. Viel mehr ist der Landtagsbeschluß nur inso- 
weit wirksam, als er mit dem Beschluß der Regierung überein- 
stimmt (Art. 42, Abs. 4). Auch ohne das Recht der selbständigen 
Streichung von Positionserhöhungen oder neuen Positionen ist 
hier also der Einfluß des „föderalistischen* Organs so stark ge- 
macht worden, wie es im Reich nach dem ersten Entwurf hin- 
sichtlich des Reichsrate der Fall war. — Endlich muß hier Er- 
wähnung finden, daß das Recht, beim Volke auf Parlamentsauf- 
lösung anzutragen, das in einigen deutschen Staaten, wie oben 
gezeigt wurde, der Exekutive zugebilligt worden ist, in Preußen 
dem Staatsrat zusteht (Art. 14, Abs. 1, Satz 2). Aus Vor- 
stehenden erhellt, daß dem Vertreterorgan der preußischen Pro- 
vinzen verfassungsmäßig ein viel weiter reichender Einfluß ge- 
währt worden ist, als im Reich dem Vertreterorgan der deutschen 
Länder. 
2. Dem bunten vielfarbigen Bilde des fakultativen Referen- 
dums, wie die deutschen Verfassungen es widerspiegeln, steht ein 
nur selten sich zeigendes einförmiges obligatorisches Referendum 
zur Seite. Während die amerikanischen Einzelstaaten und die 
Schweiz — Bundesstaat und Einzelstaaten — die obligatorische 
Volksabstimmung verfassungsrechtlich vorherrschend fixiert haben, 
beschränkt sie sich in Deutschland auf Baden und Hessen, auf 2 
der mittelgroßen Freistaaten also, das Reich dagegen, für das sie 
nur im Preußschen Vorentwurf $ 51, Abs. 2, Satz 2 nach Ablauf 
einer fünfjährigen Karenzzeit nach dem Inkrafttreten der Ver- 
fassung vorgesehen war, sowie Preußen und die übrigen Frei- 
staaten kennen sie nicht. Einfache Gesetze sind aber auch in den
	        
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