Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Nr. 212. 
Konpetenz an Geschäftszimnmern für die Feldartillerie--Brigaden 2c. 
Berlin, den 29. September 1877. 
In Folge der veränderten Vertheilung der Feuerwerksoffiziere bei den Feldartillerie- Brigaden resp. den 
Feldartillerie-Truppentheilen bestimmt das Kriegs-Ministerium auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre 
vom 29. Dezember 1874 unter entsprechender Modifikation seines Erlasses vom 19. April 1875 (Seite 8/9 
der Nachträge zum Servisreglement) hinsichtlich der Kompetenz an Geschäftszimmern bei den vorgedachten 
Brigaden 2c. Folgendes: 
p Vom 1. Oltober d. Is. ab geblihren in Beruchsichtigung des in den betreffenden Büreaus beschäftigten 
ersonals 
der 1. Abtheilung des Posenschen 
    
   
      
dem 1. 
dem 
(Großherzogliches Artillerie-Korps); 
3. 
5. 
6. 
7 Feldartillerie-Brigade. 
sn 
* 11 
Dementsprechend ist von dem vorberegten Zeitpunkt ab die Geschäftszimmer-Vergltigung festzustellen. 
Für die übrigen Kommandobehörden ist gegen die Festsetzungen ves vorstehend erwähnten Erlasses 
vom 19. April 1875 eine Aenderung nicht ee 
egs - Ministerium 
Nr. 198. 9. M. O. D. 4. v. Kameke. 
Nr. 213. 
Pensienirung der Beamten der Militärverwaltung. 
Berlin, den 29. September 1877. 
J Anschluß an den Erlaß vom 21. Oktober 1876, betreffend die Pensionirung der Beamten der Preußischen 
Lilitärverwaltung (A. V. Bl. S. 216 u. f.) wird bestimmt, daß dem Pensionsvorschlage die Eingabe oder 
Verhandlung, in welcher der Beamte seine bessetung in den Ruhestand nachgesucht hat, beizufügen ist. 
Kriegs. 
v. Kameke. 
No. 618. 8. M. O. D. 8. 
Nr. 214. . 
Nachtrag zu der Vorschrift für die Berwaltung des Uebungsmatertals der Fußartillerie und der hierzu 
gewährten Fonds. 
Berlin, den 8. Oktober 1877. 
In den uses zu F. 13, welcher Seite 98, sub. Nr. 134 des Armec-Verordnungsblattes von 1676 veröffentlicht 
worden ist, sind hinter den Stahlplatten auch noch die Pivotklappen aufzunehmen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 679. 9. 77. Art. J. v. Kameke.