169
8. 20.
Die gegenwärtige Verfügung tritt in der Weise in Wirksamkeit, daß erstmals im
Jahre 1903 die Vorprüfung und sodann im Jahre 1906 die Bauwerkmeisterprüfung
nach den Bestimmungen dieser Verfügung vorgenommen werden.
Im Jahre 1905 wird letztmals nach der Verfügung vom 3. Dezember 1874 geprüft
werden.
Stuttgart, den 26. April 1902.
Pischek.
Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens,
betressend die an der Bangewerkeschult in Stuttgart abzuhaltende Vorprüfung zur
Lauwerkmeisterprüfung. Vom 13. Mai 1902.
Unter Beziehung auf §. 6 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom
26. April d. Is., betreffend die Bauwerkmeisterprüfung (Reg. Blatt S. 163) wird hinsichtlich
der Vorprüfung zu dieser Prüfung im Einvernehmen mit den Ministerien der
auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der
Finanzen hiemit Nachfolgendes verfügt.
S. 1.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist vor dem 1. Juni des Prüfungsjahres
bei der Direktion der Baugewerkeschule in Stuttgart, welche hiezu öffentliche Aufforderung
ergehen läßt, einzureichen.
Der Meldung sind beizulegen:
1) der Nachweis des vollendeten 17. Lebensjahrs;
2) ein Zeugniß über die mindestens 3 Bausommer umfassende praktische Beschäftigung
auf der Baustelle oder dem Werkplatze, wobei die hauptsächlichsten Arbeiten, die
dem sich Meldenden oblagen, bezeichnet sein sollen. Die Prüfungskommission ist