fullscreen: Hessische Verfassungsgesetze mit Einführung und Erläuterungen.

194 IV. Teil. Gesetzestexte. 
Schluß-Protocoll. 
Bei der am heutigen Tage stattgehabten Unter- 
zeichnung der zwischen den Bevollmächtigten Seiner 
Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und 
bei Rhein 2c. und Seiner Majestät des Deutschen Kaisers 
und Königs von Preußen abgeschlossenen Militär-Con- 
vention sind nachfolgende Zusatzbestimmungen vereinbart, 
beziehungsweise Erklärungen abgegeben worden: 
Artikel 1. 
Zu Artikel 4. Die Königlich Preußischen Bevoll- 
mächtigten erklärten, daß Seine Majestät der Kaiser das 
Allerhöchstdemselben von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge übertragene Recht der Ernennung, Be- 
förderung und Versetzung der Officiere, Portepee-Fähn- 
riche, Acrzte und Militär-Beamten unter thunlichster 
Berücksichtigung der Wünsche des Allerhöchsten Con- 
tingentsherrn ausüben wollen. Insbesondere soll der 
Contingents-Commandeur beauftragt werden, vor Ein- 
sendung der terminsmäßigen Vorschläge und Gesuche 
an Seine Majestät den Kaiser, Seiner Königlichen 
Hoheit dem Contingents-Herrn bezüglich der Officiere 2c. 
sämmtlicher Waffen Vortrag zu erstatten und etwaige 
Bemerkungen Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs Seiner Majestät dem Kaiser zu melden. 
Artikel 2. 
Zu Artikel 9. Die Großbherzoglich Hessischen Be- 
vollmächtigten erklärten, daß Seine Königliche Hoheit 
der Großherzog von der Befugniß, Allerhöchstihre Ad- 
jutantur zu bestellen, dahin Gebrauch zu machen ge- 
denken, daß dieselbe aus einem General-Adjutanten und