Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Gültig vom 1. April 1894 ab. 
36. Etats 137, 139, 141, 143, 144, 145, 145 ¼, 149a. Unter Abschnitt B. Ausrüstungsstücke ist zu 
Nr. 14 il( Nr. 13.— Revolvertasche — in Spalte Unberittene Gemeine einzutragen: 
als “*- 38 H 
2 re, 
- 5pete igun 15 Pf.; 
die Summe ist zu berichtigen. 
37. Etats 137—143, 145a, 149a. Auf der ersten Seite dieser Etats ist der Jahreseinheissat für 
. Ausrüstungsstücke für einen unberittenen Bereinn um 15 Pf. zu erhöhen. 
38. Mit Bezug r Ziffer 20 der Berichtigungen vom 2. 2. 93 A. V. Bl. Nr. 3 wird bemerkt, daß das 
Beschaffungssoll an Litewken vom 1. 10. 93 ab nach Maßgabe der von letzterem Zeitpunkte 
ab zuständigen Abfindung zu berechnen ist. 
To. 134/11. 93. B. 3. s•5; : v. Fund. 
Kriegsministerium. *- Berlin den 3. Januar 1891. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
r. 7. 
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs.Rachweisnng. 
Die Ausrüstungs-Nachweisung für eine Munitions-Fuhrpark-Kolonne eines Artillerie= oder eines Reserve- 
Artillerie-Belagerungstrains, aufgestellt 1893, ist neu gedruckt worden und wird den in b26rach kommenden 
Stellen in der erforderlichen Anzahl zugehen. Dieselbe erhält im Druckvorschriften-Etat Nr. 4# 
Die in diesem Etat unter Nr. 313 aufgeführte hes Vorschrift tritt außer 1440. 
No. 424/12. 93. A. 5. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. Januar 1891. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 8. 
Verkaufspreis des „Entwurfs des Geschütz-Exerzir-Reglements für die Fusartilleric“. 
Der „Entwurf des Ges ütz-Exerzir-Reglements für die Fußartillerie vom 27. November 1893“ ist von der 
Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn zu Berlin 8W. Kochstr. 68 —70 bei un- 
mittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise 
von 70 Pf. für das geheftete, 
von 85 = für das kartonirte Exemplar 
zu beziehen. 
  
No. 635/12. 93. A. ö. v. Goßler. 
Kriegsministerium. [WD Verlin den 9. Januar 1891. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 9. 
Verpflegungszuschüsse für Fraustadt, Jauer und Görlitz im 1. Vierteljahr 1894. 
Die für das 1. Vierteljahr 1894 bewilligten Garnis pflegungszuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur 
Srlitrdn eines Frühstücke, betragen in 
raustadt C (Bezirk dess. 15 Pf. 
Hauer .... V. Armee- 15 
Görlitz ßfkorps) 5 
auf den Mann und Tag. 
Die Bekanntmachung vom 27. Dezember 1393 No. 758/12. 93. B. 2 (Armee-Verordnungs-Blatt 
Nr. 33) wird hierdurch vervollständigt bz. abgeänder. 
No. 180/1. 9#. B. 2 Frhr. v. Funck. 
Deckblätter zelangen zur Versendung: 
Nr. 6 bis 12 zum Exerir eglen. für die Feldartilleri 
Nr. 51 bis 58 zur Anleitung zur guten Erhaltung der Meiileeriedepol= Bestände, 
Nr. 77 bis 92 zum Verzeichniß der bei den Geschützen der Fußartillerie zur Zeit zur Verwendung kommenden 
unition.