Full text: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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31 Abgeordneter. 32 
sammlung auf die Anfrage des Präsidenten ohne Rechtssätze nicht auf die englischen Verfassungs- 
Debatte beschließen, daß ihm das Wort über den zustände zurück. Das englische Verfassungsrecht 
vorliegenden Gegenstand genommen werden solle, gewährt den Abgeordneten Schutz gegen Verhaf- 
wenn er zuvor auf diese Folge vom Präsidenten tung nur in Zivilsachen und in geringfügigen Straf- 
aufmerksam gemacht ist.“ § 60: „Wenn ein Mit= sachen während der Dauer der Session sowie 
glied die Ordnung verletzt, so wird es von dem 40 Tage vor Eröffnung und nach Schließung der- 
Präsidenten mit Rennung des Namens darauf selben, indem die Bestimmung, daß der Schutzbei 
zurückgewiesen. Das Mitglied ist berechtigt, da= den schweren Delikten von Hochverrat, Felonie 
gegen schriftlich Einspruch zu tun, worauf der und Friedensbruch nicht statthaben solle, von dem 
Reichstag,jedoch erstin dernächstfolgenden Sitzung, Haus der Gemeinen selbst 1641 dahin ausgelegt 
darüber ohne Diskussion entscheidet, ob der Ord= wurde, daß alle Delikte schließlich einen Friedens- 
nungsruf gerechtfertigt ist.“ §61: „Wenn in der bruch bedeuteten. Der Privilegienausschuß hat 
Versammlung störende Unruhe entsteht, so kann im Jahr 1831 diese Auslegung bestätigt. Auch 
der Präsident die Sitzung auf bestimmte Zeit aus= gegen die Ordnungsstrafgewalt der Gerichte ist 
setzen oder ganz ausfheben. Kann sich der Präsi= der englische Abgeordnete nicht gesichert. Nur 
dent kein Gehör verschaffen, so bedeckt er sein Haupt muß die Verhaftung eines Abgeordneten nebst den 
und ist hierdurch die Sitzung auf eine Stunde Gründen dafür dem Parlament alsbald angezeigt 
unterbrochen.“ Diese geringen Schutzbestimmungen werden. Sobald aber die Habeas-Corpus-Akte 
in Verbindung mit der verfassungsmäßigen Frei= außer Kraft gesetzt war, ist jedesmal durch be- 
heit der Redner und der die Reden wiedergebenden sonderes Gesetz bestimmt worden, daß die Garantie 
Berichte von jeder Verantwortlichkeit, sowie die der Freiheit der Person für die Abgeordneten fort- 
Offentlichkeit der Verhandlungen (Art. 22 der daure und keiner derselben ohne Erlaubnis des 
Reichsverfassung) gaben dem Bundesrat den An= Parlaments verhaftet werden dürfe. Die Vorschrift 
laß, unter dem 12. Febr. 1879 den Entwurf der Konstitution der Vereinigten Staaten von 
eines Gesetzes betreffend die Strafgewalt des Amerika (Art. 1, Sektion 6, Nr 1) ist dieser nach- 
Reichstags über seine Mitglieder (sog. Maulkorb- gebildet; dasselbe gilt von den einzelnen Staaten 
gesetz) dem Reichstag vorzulegen. Danach sollte Nordamerikas. Für den Rechtszustand auf dem 
eine Kommission die Strafgewalt ausüben und eeuropäischen Kontinent dagegen sind die franzö- 
Verweis vor versammeltem Hause, Verpflichtung sisch-belgischen Verfassungsgrundsätze vorbildlich 
zum Widerruf oder zur Entschuldigung vor ver= geworden. Veranlaßt durch einen während der 
sammeltem Hause oder endlich Ausschließung aus Parlamentsverhandlungen im Jahr 1790 vor- 
dem Reichstag auf Zeit, eventuell bis zum Ende gekommenen Fall von Verhaftung eines Abgeord- 
der Legislaturperiode verhängen können; nur im neten faßte die französische Nationalversammlung 
Fall, daß auf Ausschließung entschieden ist, sollte zuerst im genannten Jahr einen Beschluß zum Schutz 
Berufung von der Kommission an den Reichstag gegen kriminelle Verfolgungen; Erweiterung und 
zugelassen sein. Der Entwurf wurde abgelehnt. Ausbau erfolgte in den späteren Gesetzen bis zur 
Erst im Jahr 1895 kam anläßlich eines bestimm= Charte vom 4. Juni 1814. Die endgültige Aus- 
ten Falles eine Verschärfung des erwähnten § 60 bildung der einschlägigen Grundsätze nahm aber 
der Geschäftsordnung dahin zustande, daß zwischen die belgische Verfassung vom 7. Febr. 1831 vor, 
den ersten und zweiten Satz noch folgendes ein= indem sie in Art. 45 bestimmte, daß kein Mitglied 
gefügt wurde: „Im Fall gröblicher Verletzung des Parlaments während der Dauer der Session 
der Ordnung kann das Mitglied durch den Präsi= wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung ver- 
denten von der Sitzung ausgeschlossen werden. folgt oder verhaftet werden dürfe außer bei Er- 
Leistet dasselbe der Aufforderung des Präsidenten greifung auf frischer Tat, es sei denn mit Ge- 
zum Verlassen des Saales keine Folge, so hat der nehmigung der Kammer, welcher der Abgeordnete 
Präsident in Gemäßheit des § 61 zu verfahren. angehört; dieselbe Genehmigung sollte auch in be- 
Wenn während der Dauer der Ausschließung in treff. der Zivilhaft erforderlich sein, und eine jede 
anderen als Geschäftsordnungsfragen eine Abstim= Verfolgung oder Haft sollte für die Dauer der 
mung erfolgt ist, bei welcher die Stimme des aus= Session auf Verlangen der Kammer unterbrochen 
geschlossenen Mitglieds den Ausschlag hätte geben werden. Dieser Art. 45 ist dann fast wörtlich 
können, so muß die Abstimmung in der nächsten (mit Ausnahme der Vorschrift über die Zivilhaft) 
Sitzung wiederholt werden."“ als Art. 14 in das französische Gesetz vom 16. Juli 
3. Verhaftung, Strafverfolgung. 1875 übergegangen, und mit letzterem stimmt der 
Ein weiterer Schutz endlich ist den Abgeordneten Art. 52 der rumänischen Konstitution von 1866 
in den meisten Verfassungen noch in Bezug auf wörtlich überein. Auch alle andern konstitutio- 
Verhaftung und Strafverfolgung wegen solcher nellen außerdeutschen Staaten Europas — die 
Delikte gewährt, die nicht, wie die unter Nr 2 Niederlande ausgenommen (2) — haben fast die- 
erwähnten, in Ausübung des Berufs begangen selben Grundsätze aufgestellt. Italien (Art. 45. 46) 
wurden. In Abweichung aber von dem Ent= und Norwegen (Art. 66) bieten nur Schutz gegen 
wicklungsgang des Immunitätsrechts im übri- Verhaftung, nicht gegen Strafverfolgung, Spanien 
gen weist die Entstehung der hierher gehörigen (Art. 47) dagegen schützt seine Abgeordneten sogar 
  
  
  
  
 
	        
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