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zu erledigen. Ist der Waldbesitz nicht so groß,
daß der Techniker das ganze Jahr über beschäftigt
wäre, so werden ihm noch andere Geschäfte über-
tragen (bei Städten und Privaten die Verwaltung
der Domänen, die Aussicht über die öffentlichen
Plätze, Baumpflanzungen u. dgl.). Die Wald-
fläche, welche ein Techniker noch vollständig be-
wirtschaften kann, beträgt bei intensiver Wirtschaft
etwa 2000 ha, bei weniger intensiver steigt sie auf
6000/8000, selbst 10 000 ha. Hierbei muß aber
vorausgesetzt werden, daß dem Oberförster ein
tüchtiges Unter= und Hilfspersonal zur Seite steht.
In gebirgigem Terrain (ebenso bei parzelliertem
Besitz) erfordern die Waldbesuche mehr Zeit und
körperliche Anstrengung, so daß dort die Verwal-
tungsbezirke kleiner gemacht werden müssen als im
Hügelland oder in der Ebene. Sodann kommt es
wesentlich auf den Grad der Intensität der Wirt-
schaft an, da mit demselben die auf derselben
Fläche zu bewältigende Arbeit zunimmt. In der
Nähe der Städte muß Kleinhandel mit allen mög-
lichen Waldprodukten getrieben werden; in ab-
gelegenen, wenig bevölkerten Gegenden ist der
Großhandel in der Regel allein möglich. So er-
klärt es sich, warum Städte mit nur 200—300 ha
Waldfläche einen eigenen Techniker anstellen
(Schweiz, Süddeutschland), während anderwärts
einem Oberförster 10 000 ha zur Bewirtschaftung
zugewiesen sind (Ostpreußen). Auch die mehr oder
weniger günstigen, auf den natürlichen Faktoren des
Bodens und Klimas beruhenden Wachstumsver-
hältnisse und die auf dieselben begründeten Wirt-
schaftsarten sind von wesentlichem Einfluß auf
die jährlich zu erfüllende Aufgabe. Von 2000 ha
Waldfläche in der Nähe des Bodensees werden
etwa 12/18000 Festmeter Holz jährlich geerntet;
um dieselbe Holzmasse zu erzielen, sind in Ost-
preußen schon 6000 ha erforderlich. Trotz der
größeren Fläche ist also hier die Arbeit nicht größer.
Der Wirtschaftsbetrieb selbst (ob natürliche Ver-
jüngung herrscht oder ob die jungen Bestände auf
künstlichem Wege erzogen werden, ob ausgedehnte
Wegbauten vorhanden sind, welche unterhalten
werden müssen, ob die Holzkäufer das Holz selbst
fällen oder ob dies von der Forstverwaltung be-
sorgt wird, ob das Laubholz oder das Nadelholz
vorherrscht, ob die Brennholz= oder Nutzholzwirt-
schaft überwiegt usw.) übt einen entscheidenden
Einfluß auf die jährliche Tätigkeit des Forst-
mannes aus. Die schristlichen Arbeiten haben sich
in neuerer Zeit sehr bedeutend gesteigert, so daß
die bisherige Einrichtung des Dienstes nicht be-
lassen werden kann, sondern vielfach Gewährung
von Schreibhilfe nötig wird. Da alle die er-
wähnten Verhältnisse verschieden gemischt vor-
kommen, auch an derselben Stelle zu verschiedenen
Zeiten wechselnde sind, endlich bald der eine, bald
der andere Gesichtspunkt mehr Berücksichtigung
erfordert, so muß die Art der Organisation so-
wohl räumlich als zeitlich eine verschiedene sein.
Dazu kommt ferner, daß der Bildungsgrad des
Forstwirtschaft usw.
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Forstpersonals weder in allen Ländern noch zu
allen Zeiten derselbe ist. Unter sonst gleichen Ver-
hältnissen werden von dem besser gebildeten Forst-
techniker auch höhere Leistungen erwartet werden
dürfen.
Diese Grundsätze, von welchen die waldbesitzen-
den Gemeinden und Privaten sich bei Einrich-
tung des Forstdienstes leiten lassen, haben auch
ür den Staat als Waldbesitzer ihre Geltung.
Wo ausgedehnter Staatswaldbesitz vorhanden
ist, muß die Anstellung von Technikern nach den-
selben Gesichtspunkten geschehen wie bei andern
Waldbesitzern. Es kommt aber für den Staats-
sorsttechniker seine forstpolizeiliche Aufgabe zu der
rein technischen Aufgabe hinzu. Er hat nicht nur
die Wirtschaft im Staatswalde zu leiten, sondern
je nach der Landesgesetzgebung diejenige der Ge-
meinden und Korporationen zu beaufsichtigen und
zu überwachen und auch im Privatwalde da und
dort eine wenigstens allgemeine Aussicht zu führen.
Die Ausdehnung der Aussichtsbezirke wird nach
denselben Grundsätzen bemessen werden müssen,
welche bei der rein technischen Aufgabe maßgebend
sind; modifizierend wirken aber die in Gemeinde-
und Privatwaldungen herrschenden Verhältnisse
ein. Kleine Privatwaldbesitzer, ebenso Gemeinden
mit kleinem Waldbesitz haben in der Regel keine
technisch gebildeten Verwalter, wie dies bei grö-
ßerem Waldbesitz der Fall zu sein pflegt. Im
ersteren Falle wird die Arbeit des Staatstechnikers
erschwert und vermehrt; er muß die Wirtschaft
zum Teil leiten, während er im letzteren nur die
Oberaussicht zu führen hat.
Die unterste Stufe bildet das Schutz= und Hilfs-
personal, welches nur empirische Bildung besitzt. Je
—
200/300, auch 500 ha und darüber Wald sind zu
einem Schutzbezirk vereinigt, in welchem das Hilfs-
personal den Forstschutz (Abwehr fremder Ein-
griffe usw.) handhabt. Zwei bis fünf, auch meh-
rere solcher Schutzbezirke sind zu einem Verwal-
tungebezirke vereinigt, welcher einem technisch
gebildeten Forstmann (jetzt meist Oberförster ge-
nannt) übergeben ist. Bei kleinem und mittlerem
Besitz ist hiermit die Organisation abgeschlossen.
Der Oberförster verkehrt direkt mit dem Wald-
besitzer (Privatmann oder Gemeinderat usw.). Ist
der Waldbesitz größer, so daß mehrere Ober-
försterbezirke vorhanden sind, so wird aus diesen
ein Inspektionsbezirk gebildet und die Inspektion
einem besondern Techniker (Forstmeister, Forst-
inspektor) übertragen, der unmittelbar unter dem
Besitzer steht. Bei sehr großem Waldbesitz (große
Staaten, Großbesitz des Adels) müssen mehrere
Inspektionsbezirke gebildet werden, welche einem
Forstdirektor oder auch einer Behörde mit meh-
reren Mitgliedern (Forstdirektion) unterstellt sind.
Über diesen steht der Waldbesitzer (der adlige
Waldeigentümer, beim Staate das Ministerium).
Die Waldungen sind bald dem Finanzministerium
bald dem Ackerbauministerium oder auch dem
Ministerium des Innern unterstellt. Von großer