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lichen“ Weg auf Flüssen und Eisenbahnen ins
Inland genommen.
Es wurde empfohlen, ebenso wie dies zum Vor-
teile der Mühlenfabrikate bereits geschehen war, so
auch für den ganzen Getreidehandel den „Iden-
titätsnachweis“ aufzuheben, d. h. zu gestatten, daß
nicht nur tatsächlich und nachweislich eingeführtes
Getreide zollfrei bleibt, wenn es wieder ausge-
führt wird, sondern daß für jedes Quantum aus-
geführtes Getreide ein entsprechendes Quantum
Getreide zollfrei eingeführt werden darf, indem
man entweder den Zoll bei der Ausfuhr von seiten
des Staates zahlt, von der Annahme ausgehend,
daß ein entsprechendes Quantum notwendig wieder
eingeführt werden müsse und dadurch der also vom
Staate gezahlte Zollbetrag wieder einkomme, oder
in gemäßigterer Weise, daß für ausgeführtes Ge-
treide Scheine ausgegeben werden, auf Grund
deren das entsprechende Quantum zgollfrei einge-
führt werden könnte. In der Folge wurde auch
im Jahre 1894 der sog. Identitätsnachweis auf-
gehoben und werden nunmehr für jedes exportierte
Getreidequantum Scheine ausgestellt, welche zur
zollfreien Einfuhr einer entsprechenden Getreide-
menge berechtigen.
Schließlich muß auch noch darauf hingewiesen
werden, daß, wenn schon die Unmittelbarkeit des
Einflusses der Zölle auf den Preis des Getreides
mit einem gewissen Vorbehalt und namentlich nur
neben andern, teilweise noch einflußreicheren Um-
ständen zuzugeben ist, der Einfluß auf den Brot-
preis, auf die Form, in welcher das Getreide als
Nahrungsmittel in den Handel kommt, nur unter
noch weiteren Einschränkungen eingeräumt werden
kann. Wie die Verschiedenheit der Getreidepreise
an verschiedenen Orten des Inlandes hervortreten
läßt, daß verschiedenartige Umstände bei dem
Preise des Getreides einwirken, so zeigen die
Preisunterschiede oder Gewichtsunterschiede des
Brotes innerhalb derselben Stadt, daß auch hier
weitere Verhältnisse bei der Preisbildung mit-
wirken. Allgemein ist die Beobachtung, daß stark
fallenden Getreidepreisen der Brotpreis nur sehr
zögernd nachgibt, während bei früheren Getreide-
preissteigerungen die Brotpreise williger aufwärts
folgten.
Auch der Gedanke ist nicht von vornherein von
der Hand zu weisen, daß der Zwischenhandel
möglicherweise gezwungen wird, höhere Preise zu
bezahlen, ohne gleichzeitig die Macht zu besitzen,
die Mehrausgaben in ihrem vollen Betrage auf
den Konsumenten überzuwälzen, um so mehr als
sich die Preisschwankungen erfahrungsgemäß zu-
nächst im Großhandel geltend machen, während
der Detailhandel nur zögernd und schwer der ver-
änderten Preisgestaltung sich anpaßt. Welche der
angedeuteten Wirkungen im gegebenen Falle ein-
treten werden, läßt sich nicht genau übersehen, da
die bestimmenden Faktoren nicht festgelegt sind,
sondern in dauerndem Flusse sich befinden. Sicher-
lich ist das Problem, das der Lösung harrt, ein
Getreidezölle.
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äußerst schwieriges und folgenschweres, und es
wird kaum möglich sein, eine Form der Lösung
zu finden, welche annähernd jede nicht gewollte
Wirkung zu vermeiden und die vielen Interessenten
vollkommen zu versöhnen vermag.
Wenrn auch eine stärkere Belastung der indu-
striellen Kreise im Verhältnis zur unmittelbar
vorhergehenden Periode sich ergeben muß, so darf
doch anderseits nicht vergessen werden, daß dieser
Nachteil durch andere Momente gemildert wird.
Die gesteigerte Kaufkraft der ländlichen Bevöl-
kerung wird eine größere Aufnahmefähigkeit der-
selben für industrielle Produkte mit sich bringen,
die Arbeiterschaft wird durch den zu erwartenden
Stillstand der Landflucht oder vielleicht sogar durch
Abfluß städtischer Arbeitskräfte auf das Land in
einer günstigeren Gestaltung des Arbeitsmarktes
einigermaßen entschädigt werden. Der durch die
Steigerung der Zolleinnahmen sich ergebende
Mehrbetrag der Reichseinnahmen wird endlich der
Allgemeinheit durch Verwendung für soziale Ein-
richtungen wieder zugeführt. Schließlich ist nicht
anzunehmen, daß der Zoll seiner ganzen Höhe
nach vom Inlande getragen wird, da eine Ab-
wälzung auf das Ausland möglich ist, daß sohin
eine Steigerung der Preise nicht um die ganze
Zollhöhe zu erwarten ist, und daß eine Preis-
steigerung gegenüber dem Weltmarktpreise nicht
der ganzen Differenz nach auf Kosten des Zolles
zu setzen ist, sondern daß die sich ergebende Diffe-
renz auch durch den Druck auf den Weltmarkt-
preis, wie er sich durch Verminderung der Gesamt-
nachfrage erklärt, vergrößert wird.
4. Geschichtlicher Uberblick. Die Ge-
treidehandelspolitik der deutschen Staaten war bis
zu der Errichtung des Zollvereins sehr zersplittert.
Sie findet ihren Ausdruck wesentlich in der Ent-
wicklung, welche die Frage in den Städten ge-
nommen hat. Hauptaufgabe war durchweg die
Befriedigung des im Innern der Städte oder
Staaten bzw. der einzelnen Landesteile hervor-
tretenden Bedürfnisses an Verbrauchsgetreide.
Letzteres soll in hinreichender Menge und zu bil-
ligen Preisen vorhanden sein. Kein Getreide
durfte anders verkauft werden als auf dem Markte
der Stadt. Alles Vorherverkaufen oder Aufkaufen
war untersagt; die Städte nahmen das Recht in
Anspruch, daß sich das platte Land ihren Bedürf-
nissen unterordne. Auf dem Markte durften bis zu
bestimmten Stunden nur die Bürger ihren eigenen
Bedarf einkaufen. Erst in späterer Stunde kam der
Handel des einheimischen Kaufmanns. Neben der
Befriedigung des lokalen Bedürfnisses durch die
vielen Lokalmärkte trat in einem Teil der größeren
Städte das Handelsinteresse hervor: Ausfuhr-=
und Durchfuhrhandel. Insbesondere ist diese Ge-
staltung der Handelsverhältnisse neben der Für-
sorge für das Gemeinwesen zu beobachten beie
Handelsplätzen wie Stettin, Hamburg usw.
Diepreußischen Könige, namentlich Friedrich II.,
suchten die Höhe des Getreidepreises durch Ma-