Full text: Staatslexikon. Zweiter Band: Eltern bis Kant. (2)

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Versammlung (in Quebec und Nova Scotia außer- 
dem ein gesetzgebender Rat) und wird durch einen 
vom Generalgouverneur ernannten Lieutenant- 
Governor verwaltet, dem ein Ministerrat zur Seite 
steht; die Nordwestterritorien und der Yukon= 
distrikt stehen unter Kommissaren und haben kein 
Parlament; in den counties und townships 
(Grasschaften und Gemeinden) bestehen Muni- 
zipalbehörden. Die Gerichtsorganisation ist der 
englischen nachgebildet; es bestehen neben dem 
obersten Gerichtshofe (ein Oberrichter und fünf 
Richter) und einem Schatzkammerhofe in Ottawa 
Obergerichte von größerem oder geringerem Um- 
fange in den Provinzen. — Von der Bevölkerung 
sind 2229 600 Römisch-Katholische, 916 886 
Methodisten, 842 442 Presbyterianer, 680 620 
Anglikaner, 316 477 Baptisten usw., 110 200 
Indianer. — Finanzen 1906/07: ordentliche 
Einnahmen 67,99, Ausgaben 51,54, Staats- 
schuld 1907: 268,67 Mill. Dollars. Handel 
1907/08: Einfuhr 358,37, Ausfuhr 280 Mill. 
Dollars. 
In den übrigen Kolonien Amerikas wird die 
Regierung namens der Krone von Gouverneuren 
geführt, denen Ministerräte und (außer in Britisch- 
Guayana) gesetzgebende Räte zur Seite stehen; 
Repräsentantenhäuser werden nur auf den Baha- 
mas, Barbados, den Bermudas und in Neufund- 
land gewählt. Regierungssitz für Britisch-Guayana 
ist Georgetown, für Trinidad und Tobago Port of 
Spain, für die Barbados Bridgetown, für Britisch- 
Honduras Belize, für die Bahamas Nassau, für die 
Bermudas Hamilton, für Neufundland (mit der 
Dependenz Labrador) St Johns und für die Falk- 
landinseln Port Stanley. Dem Obergouverneur 
und Generalkapitän von Jamaica in Kingston 
sind die Kommissare der Turks= und Car#cosinseln, 
der Caymansinseln und der Pedro= und Morant- 
Cays unterstellt, dem Gouverneur der Windward- 
inseln in St George auf Grenada die Administra- 
toren von St Lucia in Castries und St Vincent 
in Kingstown und dem Gouverneur der Leeward- 
inseln in St Johns auf Antigua der Präsident 
von Antigua, die Kommissare von Montserrat 
(Plymouth) und den Virginischen Inseln nebst 
Sombrero, Anguilla (Tortola) und die Admini- 
stratoren von Dominica (Roseau), St Christopher, 
St Kitts und Nevis in Basseterre. Obergerichte 
bestehen (außer auf den Falklandinseln) an allen 
Regierungssitzen; für die Windwardinseln je eines 
auf Grenada, St Lucia und St Vincent, für die 
Leewardinseln samt Dependenzen in St Johns. 
Die fünf selbständigen Staaten des austra- 
lischen Festlandes, Neusüdwales, Queens- 
land, Südaustralien, Viktoria und Westaustralien, 
bilden mit Tasmanien seit dem 1. Jan. 1901 den 
„Australischen Bund“ (Commonwealth of Au- 
stralia), eine unauflösliche Konföderation unter 
der Krone Britanniens, mit britischer Flagge, 
eigener Verfassung und eigenem Parlament. Nach 
der Bundesverfassung, die ziemlich liberal ist, er- 
Staatslexikon. II. 3. Aufl. 
Großbritannien. 
  
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hält jeder der sechs Staaten sechs (auf 6 Jahre 
gewählte) Vertreter im Oberhause oder Bundes- 
senate, während sich die Zahl der Vertreter im 
Unter= oder Repräsentantenhause (direkt auf 3 Jahre 
gewählt) nach der Bevölkerungszahl richtet, und 
zwar zählt das Unterhaus doppelt soviel Mit- 
glieder als der Senat, so daß im Durchschnitt 
auf je ½2 der Einwohnerschaft ein Vertreter ent- 
fällt. Danach hat Neusüdwales 25. Viktoria 23, 
Queensland 9, Südaustralien 7, Westaustra- 
lien 5 und Tasmanien 5 Vertreter. Die sämt- 
lichen sechs Einzelstaaten haben innerhalb der von 
der Bundesverfassung gezogenen Grenzen Selbst- 
verwaltung. Der von der Krone ernannte Gou- 
verneur übt die Exekutivgewalt aus mit einem dem 
Parlament entnommenen Ministerrat; das Parla- 
ment besteht in allen Staaten aus einem gesetzgeben- 
den Rat und einer gesetzgebenden Versammlung.— 
Die Rechte der Krone werden von einem General- 
gouverneur (mit einem Ministerrat von acht Mit- 
gliedern, davon eines ohne Portefeuille) und Gou- 
verneuren (in Sydney, Brisbane, Adelaide, Mel- 
bourne, Perth und Hobart) wahrgenommen. Dem 
Gouverneur von Queensland ist der Administrator 
von Britisch-Neuguinea (Port Moresby) und dem 
von Südaustralien der Resident des Nordterri- 
toriums (in Palmerston) unterstellt; zu Neusüd- 
wales gehören die Dependenzen Lord-Howe-Insel, 
Norfolkinsel und Pitcairninsel und zu Tasmanien 
die Macquarieinseln. Der Australische Staaten- 
bund umfaßt 7933400 qkm mit 1907:4530000 
Einw. (0,.5 auf 1 qkm). Dem Bekenntnisse nach 
sind 1 497579 Anglikaner, 1202 596 andere 
Protestanten, 855 799 Katholiken. Bundesbudget 
1907/08: Einnahmen 13.745, Ausgaben 13.747 
Mill. Pf. St. — Finanzen der Einzelstaaten in 
Einnahmen und Ausgaben in Mill. Pf. St.: 
Viktoria 8,35 und 7,68 (Schulden 53.1); Neu- 
südwales 13,39 und 11,88 (85,61); Queensland 
4,31 und 3,91 (41,76); Südaustralien 3,25 und 
3,4 030,5); Westaustralien 3,4 und 3,49 (19,22); 
Tasmanien 0,97 und 0,91 (9,9). Zusammen 
33,67 und 31,27 (240,15). — Handel 1906: 
Einfuhr 44 729 506, Ausfuhr 69737763 Pf. 
St. — Der Gouverneur von Neuseeland 
(Wellington) hat einen Ministerrat (8 Mitglieder) 
zur Seite; unterstellt ist ihm der Resident der Cook- 
(Hervey-) Inseln. Den gesetzgebenden Rat bilden 
45 auf 7 Jahre von der Krone ernannte Mit- 
glieder (einschließlich 2 Maoris), das Repräsen- 
tantenhaus 80 (4 Maoris), die auf 3 Jahre von 
und aus allen 21 Jahre alten Einwohnern frei 
gewählt werden. Neuseeland ist dem Australischen 
Bunde nicht beigetreten. Als Dependenzen ge- 
hören zu ihm die Kermadec-, Chatham-, Bounty-, 
Antipoden-, Auckland-, Campbell-, Savage-, 
Union= oder Tokelau-, Manihiki= und Danger- 
inseln. Es umfaßt 268 461, mit den Depen- 
denzen 271 059 qkm mit 1906: 948 649 Einw. 
(3 auf 1 qkm). — Einnahmen und Ausgaben 
1906/07: 9,27, öffentliche Schuld 1907: 61,28 
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