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Versammlung (in Quebec und Nova Scotia außer-
dem ein gesetzgebender Rat) und wird durch einen
vom Generalgouverneur ernannten Lieutenant-
Governor verwaltet, dem ein Ministerrat zur Seite
steht; die Nordwestterritorien und der Yukon=
distrikt stehen unter Kommissaren und haben kein
Parlament; in den counties und townships
(Grasschaften und Gemeinden) bestehen Muni-
zipalbehörden. Die Gerichtsorganisation ist der
englischen nachgebildet; es bestehen neben dem
obersten Gerichtshofe (ein Oberrichter und fünf
Richter) und einem Schatzkammerhofe in Ottawa
Obergerichte von größerem oder geringerem Um-
fange in den Provinzen. — Von der Bevölkerung
sind 2229 600 Römisch-Katholische, 916 886
Methodisten, 842 442 Presbyterianer, 680 620
Anglikaner, 316 477 Baptisten usw., 110 200
Indianer. — Finanzen 1906/07: ordentliche
Einnahmen 67,99, Ausgaben 51,54, Staats-
schuld 1907: 268,67 Mill. Dollars. Handel
1907/08: Einfuhr 358,37, Ausfuhr 280 Mill.
Dollars.
In den übrigen Kolonien Amerikas wird die
Regierung namens der Krone von Gouverneuren
geführt, denen Ministerräte und (außer in Britisch-
Guayana) gesetzgebende Räte zur Seite stehen;
Repräsentantenhäuser werden nur auf den Baha-
mas, Barbados, den Bermudas und in Neufund-
land gewählt. Regierungssitz für Britisch-Guayana
ist Georgetown, für Trinidad und Tobago Port of
Spain, für die Barbados Bridgetown, für Britisch-
Honduras Belize, für die Bahamas Nassau, für die
Bermudas Hamilton, für Neufundland (mit der
Dependenz Labrador) St Johns und für die Falk-
landinseln Port Stanley. Dem Obergouverneur
und Generalkapitän von Jamaica in Kingston
sind die Kommissare der Turks= und Car#cosinseln,
der Caymansinseln und der Pedro= und Morant-
Cays unterstellt, dem Gouverneur der Windward-
inseln in St George auf Grenada die Administra-
toren von St Lucia in Castries und St Vincent
in Kingstown und dem Gouverneur der Leeward-
inseln in St Johns auf Antigua der Präsident
von Antigua, die Kommissare von Montserrat
(Plymouth) und den Virginischen Inseln nebst
Sombrero, Anguilla (Tortola) und die Admini-
stratoren von Dominica (Roseau), St Christopher,
St Kitts und Nevis in Basseterre. Obergerichte
bestehen (außer auf den Falklandinseln) an allen
Regierungssitzen; für die Windwardinseln je eines
auf Grenada, St Lucia und St Vincent, für die
Leewardinseln samt Dependenzen in St Johns.
Die fünf selbständigen Staaten des austra-
lischen Festlandes, Neusüdwales, Queens-
land, Südaustralien, Viktoria und Westaustralien,
bilden mit Tasmanien seit dem 1. Jan. 1901 den
„Australischen Bund“ (Commonwealth of Au-
stralia), eine unauflösliche Konföderation unter
der Krone Britanniens, mit britischer Flagge,
eigener Verfassung und eigenem Parlament. Nach
der Bundesverfassung, die ziemlich liberal ist, er-
Staatslexikon. II. 3. Aufl.
Großbritannien.
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hält jeder der sechs Staaten sechs (auf 6 Jahre
gewählte) Vertreter im Oberhause oder Bundes-
senate, während sich die Zahl der Vertreter im
Unter= oder Repräsentantenhause (direkt auf 3 Jahre
gewählt) nach der Bevölkerungszahl richtet, und
zwar zählt das Unterhaus doppelt soviel Mit-
glieder als der Senat, so daß im Durchschnitt
auf je ½2 der Einwohnerschaft ein Vertreter ent-
fällt. Danach hat Neusüdwales 25. Viktoria 23,
Queensland 9, Südaustralien 7, Westaustra-
lien 5 und Tasmanien 5 Vertreter. Die sämt-
lichen sechs Einzelstaaten haben innerhalb der von
der Bundesverfassung gezogenen Grenzen Selbst-
verwaltung. Der von der Krone ernannte Gou-
verneur übt die Exekutivgewalt aus mit einem dem
Parlament entnommenen Ministerrat; das Parla-
ment besteht in allen Staaten aus einem gesetzgeben-
den Rat und einer gesetzgebenden Versammlung.—
Die Rechte der Krone werden von einem General-
gouverneur (mit einem Ministerrat von acht Mit-
gliedern, davon eines ohne Portefeuille) und Gou-
verneuren (in Sydney, Brisbane, Adelaide, Mel-
bourne, Perth und Hobart) wahrgenommen. Dem
Gouverneur von Queensland ist der Administrator
von Britisch-Neuguinea (Port Moresby) und dem
von Südaustralien der Resident des Nordterri-
toriums (in Palmerston) unterstellt; zu Neusüd-
wales gehören die Dependenzen Lord-Howe-Insel,
Norfolkinsel und Pitcairninsel und zu Tasmanien
die Macquarieinseln. Der Australische Staaten-
bund umfaßt 7933400 qkm mit 1907:4530000
Einw. (0,.5 auf 1 qkm). Dem Bekenntnisse nach
sind 1 497579 Anglikaner, 1202 596 andere
Protestanten, 855 799 Katholiken. Bundesbudget
1907/08: Einnahmen 13.745, Ausgaben 13.747
Mill. Pf. St. — Finanzen der Einzelstaaten in
Einnahmen und Ausgaben in Mill. Pf. St.:
Viktoria 8,35 und 7,68 (Schulden 53.1); Neu-
südwales 13,39 und 11,88 (85,61); Queensland
4,31 und 3,91 (41,76); Südaustralien 3,25 und
3,4 030,5); Westaustralien 3,4 und 3,49 (19,22);
Tasmanien 0,97 und 0,91 (9,9). Zusammen
33,67 und 31,27 (240,15). — Handel 1906:
Einfuhr 44 729 506, Ausfuhr 69737763 Pf.
St. — Der Gouverneur von Neuseeland
(Wellington) hat einen Ministerrat (8 Mitglieder)
zur Seite; unterstellt ist ihm der Resident der Cook-
(Hervey-) Inseln. Den gesetzgebenden Rat bilden
45 auf 7 Jahre von der Krone ernannte Mit-
glieder (einschließlich 2 Maoris), das Repräsen-
tantenhaus 80 (4 Maoris), die auf 3 Jahre von
und aus allen 21 Jahre alten Einwohnern frei
gewählt werden. Neuseeland ist dem Australischen
Bunde nicht beigetreten. Als Dependenzen ge-
hören zu ihm die Kermadec-, Chatham-, Bounty-,
Antipoden-, Auckland-, Campbell-, Savage-,
Union= oder Tokelau-, Manihiki= und Danger-
inseln. Es umfaßt 268 461, mit den Depen-
denzen 271 059 qkm mit 1906: 948 649 Einw.
(3 auf 1 qkm). — Einnahmen und Ausgaben
1906/07: 9,27, öffentliche Schuld 1907: 61,28
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