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Ulbrichs Osterr. Staatswörterb. I (71905); Ma-
nes, Versicherungswesen (1905); Art. „H. *,„Krast.
fahrzeuge“, „Beamte' in v. Bitters Handwörterb.
der preuß. Verwaltung 1 (1906); Isaac, Das Recht
de Automobile (21907); Manes, Art.,
versicherung“ in Elsters (Wörterb. der Volkschirt=
schaft 11 (21907); Meili, Kodifikation des Auto-
mobilrechts (1907); Vorschriften über den Verkr
mit Kraftfahrzeugen (1907); Illemann, Die H. d
Post-= u. Telegraphenverwaltung (1908); Kcehme,
Kraftfahrzeug u. Rechtsentwicklung (1908); Lau-
tenschlager, Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (1908);
Theissig, Die Rechtsstellung der Straßenbahngesell-
schaften gegenüber Staat u. Gemeinde (1908);
Kommentare zum Reichshaftpflichtgesetz von Coer-
mann (1893), Reindl (1901), Eger (!1906).
LCarl Bachem.)
Hagelversicherung s. Versicherungswesen.
Haiti. 1. Geschichte. Harti, demokratische
Negerrepublik, umfaßt den westlichen, kleineren
Teil der gleichnamigen Insel, welche Kolumbus
am 6. Dez. 1492 entdeckte und Espaßola (Hi-
spaniola) nannte. Diese Bezeichnung wurde später
mit der des Hauptortes Santo Domingo ver-
tauscht; erst Dessalines (s. u.) gab der Insel 1804
ihren ursprünglichen Namen Hatti zurück. Der
Versuch der Entdecker, die schwächlichen Einge-
bornen zur Ausbeutung der Naturschätze ihrer
Heimat zu zwingen, vernichtete die Urbevöl=
kerung (1533 noch 4000, 1717: 80); an ihre
Stelle traten seit 1517 Negersklaven aus Afrika.
Trotz der Wachsamkeit der Spanier, welche ihre
Kolonien gegen alle Fremden streng absperrten,
setzten sich seit Ende des 16. Jahrh. an der Nord-
westküste französische Auswanderer sest, die bald
mit den Freibeutern (Bukaniern, Flibustiern)
jener Gewässer gemeinsame Sache gegen ihre
Verfolger machten. 1665 stellten sich diese An-
siedler unter den Schutz Frankreichs, welches im
Frieden zu Ryswyk 1697 den westlichen Teil
der Insel erhielt. Der Sitz der französischen
Herrschaft (seit 1714 ein Generalgouvernement
mit drei Gouvernements) war zunächst Cap Fran-
gais (jetzt Cap Halti) an der Nordküste, wurde
aber später nach dem 1750 neu erbauten Port-
au-Prince verlegt. Des Zucker= und Kaffeebaues
wegen führten die Franzosen große Mengen von
Negern (zeitweise jährlich bis 30 000) ein und
brachten die Plantagenwirtschaft zu hoher Blüte.
Im Jahre 1790 wurde dem französischen Teile
der Insel in etwas übereilter Weise Autonomie
zugestanden; trotzdem führten die schroffen, auf
der Hautfarbe (480 000 Neger, 30 000 Weiße,
24.000 Mischlinge) beruhenden Kastenunterschiede
zu einem furchtbaren Aufstande der Neger und
Mulatten (23. Aug. 1791), welche 2000 Weiße
unter entsetzlichen Greueln hinmordeten. Als die
Spanier 1793 mit den Empörern in Verbindung
traten, dekretierte der Nationalkonvent.am 4. Febr.
1794 die Emanzipation der Sklaven; der Friede
von Basel (1795) brachte auch die spanische Ost-
hälfte der Insel an Frankreich, welches mit Hilfe
Hagelversicherung — Halti.
herstellte.
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des Negerhäuptlings Toussaint L’ Ouver-
ture im Norden und des Mulattenführers Ri-
gaut im Süden die Ruhe einigermaßen wieder-
Dieser schlaue Neger wurde 1799
vom Ersten Konsul als „Generalgouverneur
und Obergeneral der Kolonialarmee“ anerkannt.
Im Jan. 1801 hielt er seinen Einzug in
ißer Santo Domingo und proklamierte die Unab-
hängigkeit der ganzen Insel: freigebig verteilte
er das ihm untertänige Land an seine Getreuen
und gab ihm eine der französischen Konsular=
verfassung nachgezeichnete Konstitution. Da er-
schien 1802 eine französische Flotte unter Le-
clerc, um „die Perle der Antillen“ wieder unter
französische Herrschaft zu bringen. Toussaint mußte
seiner Würde entsagen, wurde verräterischerweise
gefangen genommen und nach Frankreich gebracht,
wo er 1803 starb. Die Unzuverlässigkeit der
Versprechungen Leclercs führte zu einem neuen
Aufstande, in welchem der Negergeneral Dessa-
lines und der Mulatte Pétion die Franzosen mit
englischer Hilfe 1803 von der Insel verjagten.
Dessalines ließ sich 1804 als Jakob I. zum
„Kaiser von Hatti“ ausrufen, wurde jedoch im
Okt. 1806 von Pétion und dem Negergeneral
Christophe wieder gestürzt. Im Febr. 1807 kon-
stituierte sich im Nordwesten der Insel der Frei-
staat Haut, welchen Präsident Christophe in ein
Kaiserreich (1811/20) umwandelte; der östliche
(seit 1795 franzönsche) Teil kam 1808 wieder an
Spanien, und der Südwesten gehorchte seit März
1807 dem Mulatten Pétion, welcher der Re-
publik 1816 eine neue Verfassung nach ameri-
kanischem Muster gab. Ihm folgte 1818 sein
Freund und Waffengefährte Boyer, der 1820 nach
dem Tode des Kaisers Christophe die ganze West-
hälfte der Insel zu einer Republik vereinigte;
1822 entriß er den Spaniern auch den Osten und
dehnte die Verfassung von 1816 über ganz Halti
aus. Sein kluges, vorsichtiges Auftreten beruhigte
die aufgeregte Bevölkerung, und der 1825 von
Frankreich anerkannte Freistaat erfreute sich einer
langen Reihe friedlicher Jahre. Als 1843 neue
Unruhen ausbrachen. brachte sich Boyer mit seinen
Schätzen in Sicherheit (gest. 1850 in Paris).
Die Verfassung wurde 1843 in demokratischem
Sinne revidiert und der farbige General Rivière
auf vier Jahre zum Präsidenten gewählt. Die
Bewohner des Ostens, die sich in ihrem Interesse
bedroht und zurückgesetzt fühlten, proklamierten
1844 unter Jimenez zu Santo Domingo die
Dominikanische Republik, und Pedro Santana.
„der Löwe von Seybo“, rettete den jungen Frei-
staat zu wiederholten Malen (1844, 1845. 1849)
vor den Angriffen der Neger, die nach mehrfachem
Wechsel am 1. März 1847 den schwarzen General
Faustin Soulouque auf den Präsidentenstuhl von
Hatti erhoben. Nach Vernichtung der „gebildeten
Klasse“ der Bevölkerung durch ein scheußliches
Blutbad nahm dieser rohe, unwissende Neger auf
„Verlangen des Volkes von Halti“ am 26. Aug.