Full text: Staatslexikon. Zweiter Band: Eltern bis Kant. (2)

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Ulbrichs Osterr. Staatswörterb. I (71905); Ma- 
nes, Versicherungswesen (1905); Art. „H. *,„Krast. 
fahrzeuge“, „Beamte' in v. Bitters Handwörterb. 
der preuß. Verwaltung 1 (1906); Isaac, Das Recht 
de Automobile (21907); Manes, Art., 
versicherung“ in Elsters (Wörterb. der Volkschirt= 
schaft 11 (21907); Meili, Kodifikation des Auto- 
mobilrechts (1907); Vorschriften über den Verkr 
mit Kraftfahrzeugen (1907); Illemann, Die H. d 
Post-= u. Telegraphenverwaltung (1908); Kcehme, 
Kraftfahrzeug u. Rechtsentwicklung (1908); Lau- 
tenschlager, Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (1908); 
Theissig, Die Rechtsstellung der Straßenbahngesell- 
schaften gegenüber Staat u. Gemeinde (1908); 
Kommentare zum Reichshaftpflichtgesetz von Coer- 
mann (1893), Reindl (1901), Eger (!1906). 
LCarl Bachem.) 
Hagelversicherung s. Versicherungswesen. 
Haiti. 1. Geschichte. Harti, demokratische 
Negerrepublik, umfaßt den westlichen, kleineren 
Teil der gleichnamigen Insel, welche Kolumbus 
am 6. Dez. 1492 entdeckte und Espaßola (Hi- 
spaniola) nannte. Diese Bezeichnung wurde später 
mit der des Hauptortes Santo Domingo ver- 
tauscht; erst Dessalines (s. u.) gab der Insel 1804 
ihren ursprünglichen Namen Hatti zurück. Der 
Versuch der Entdecker, die schwächlichen Einge- 
bornen zur Ausbeutung der Naturschätze ihrer 
Heimat zu zwingen, vernichtete die Urbevöl= 
kerung (1533 noch 4000, 1717: 80); an ihre 
Stelle traten seit 1517 Negersklaven aus Afrika. 
Trotz der Wachsamkeit der Spanier, welche ihre 
Kolonien gegen alle Fremden streng absperrten, 
setzten sich seit Ende des 16. Jahrh. an der Nord- 
westküste französische Auswanderer sest, die bald 
mit den Freibeutern (Bukaniern, Flibustiern) 
jener Gewässer gemeinsame Sache gegen ihre 
Verfolger machten. 1665 stellten sich diese An- 
siedler unter den Schutz Frankreichs, welches im 
Frieden zu Ryswyk 1697 den westlichen Teil 
der Insel erhielt. Der Sitz der französischen 
Herrschaft (seit 1714 ein Generalgouvernement 
mit drei Gouvernements) war zunächst Cap Fran- 
gais (jetzt Cap Halti) an der Nordküste, wurde 
aber später nach dem 1750 neu erbauten Port- 
au-Prince verlegt. Des Zucker= und Kaffeebaues 
wegen führten die Franzosen große Mengen von 
Negern (zeitweise jährlich bis 30 000) ein und 
brachten die Plantagenwirtschaft zu hoher Blüte. 
Im Jahre 1790 wurde dem französischen Teile 
der Insel in etwas übereilter Weise Autonomie 
zugestanden; trotzdem führten die schroffen, auf 
der Hautfarbe (480 000 Neger, 30 000 Weiße, 
24.000 Mischlinge) beruhenden Kastenunterschiede 
zu einem furchtbaren Aufstande der Neger und 
Mulatten (23. Aug. 1791), welche 2000 Weiße 
unter entsetzlichen Greueln hinmordeten. Als die 
Spanier 1793 mit den Empörern in Verbindung 
traten, dekretierte der Nationalkonvent.am 4. Febr. 
1794 die Emanzipation der Sklaven; der Friede 
von Basel (1795) brachte auch die spanische Ost- 
hälfte der Insel an Frankreich, welches mit Hilfe 
Hagelversicherung — Halti. 
herstellte. 
  
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des Negerhäuptlings Toussaint L’ Ouver- 
ture im Norden und des Mulattenführers Ri- 
gaut im Süden die Ruhe einigermaßen wieder- 
Dieser schlaue Neger wurde 1799 
vom Ersten Konsul als „Generalgouverneur 
und Obergeneral der Kolonialarmee“ anerkannt. 
Im Jan. 1801 hielt er seinen Einzug in 
ißer Santo Domingo und proklamierte die Unab- 
hängigkeit der ganzen Insel: freigebig verteilte 
er das ihm untertänige Land an seine Getreuen 
und gab ihm eine der französischen Konsular= 
verfassung nachgezeichnete Konstitution. Da er- 
schien 1802 eine französische Flotte unter Le- 
clerc, um „die Perle der Antillen“ wieder unter 
französische Herrschaft zu bringen. Toussaint mußte 
seiner Würde entsagen, wurde verräterischerweise 
gefangen genommen und nach Frankreich gebracht, 
wo er 1803 starb. Die Unzuverlässigkeit der 
Versprechungen Leclercs führte zu einem neuen 
Aufstande, in welchem der Negergeneral Dessa- 
lines und der Mulatte Pétion die Franzosen mit 
englischer Hilfe 1803 von der Insel verjagten. 
Dessalines ließ sich 1804 als Jakob I. zum 
„Kaiser von Hatti“ ausrufen, wurde jedoch im 
Okt. 1806 von Pétion und dem Negergeneral 
Christophe wieder gestürzt. Im Febr. 1807 kon- 
stituierte sich im Nordwesten der Insel der Frei- 
staat Haut, welchen Präsident Christophe in ein 
Kaiserreich (1811/20) umwandelte; der östliche 
(seit 1795 franzönsche) Teil kam 1808 wieder an 
Spanien, und der Südwesten gehorchte seit März 
1807 dem Mulatten Pétion, welcher der Re- 
publik 1816 eine neue Verfassung nach ameri- 
kanischem Muster gab. Ihm folgte 1818 sein 
Freund und Waffengefährte Boyer, der 1820 nach 
dem Tode des Kaisers Christophe die ganze West- 
hälfte der Insel zu einer Republik vereinigte; 
1822 entriß er den Spaniern auch den Osten und 
dehnte die Verfassung von 1816 über ganz Halti 
aus. Sein kluges, vorsichtiges Auftreten beruhigte 
die aufgeregte Bevölkerung, und der 1825 von 
Frankreich anerkannte Freistaat erfreute sich einer 
langen Reihe friedlicher Jahre. Als 1843 neue 
Unruhen ausbrachen. brachte sich Boyer mit seinen 
Schätzen in Sicherheit (gest. 1850 in Paris). 
Die Verfassung wurde 1843 in demokratischem 
Sinne revidiert und der farbige General Rivière 
auf vier Jahre zum Präsidenten gewählt. Die 
Bewohner des Ostens, die sich in ihrem Interesse 
bedroht und zurückgesetzt fühlten, proklamierten 
1844 unter Jimenez zu Santo Domingo die 
Dominikanische Republik, und Pedro Santana. 
„der Löwe von Seybo“, rettete den jungen Frei- 
staat zu wiederholten Malen (1844, 1845. 1849) 
vor den Angriffen der Neger, die nach mehrfachem 
Wechsel am 1. März 1847 den schwarzen General 
Faustin Soulouque auf den Präsidentenstuhl von 
Hatti erhoben. Nach Vernichtung der „gebildeten 
Klasse“ der Bevölkerung durch ein scheußliches 
Blutbad nahm dieser rohe, unwissende Neger auf 
„Verlangen des Volkes von Halti“ am 26. Aug.
	        
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