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Gruppe hinzukommen. Die Statistik führt die im
Immobilienhandel tätigen Berufe teils unter der
Gruppe b (als Immobilienbanken) teils unter 8
(#als Häuseragenten, Immobilienmakler) auf. Noch
deutlicher wird die außerordentliche Verzweigung,
wenn man sich vergegenwärtigt, daß nach derselben
Berufsstatistik die unter a namhaft gemachte Haupt-
gruppe (Waren- und Produktenhandel in stehendem
Gewerbebetrieb) allein wieder 15 Handelszweige
umfaßt, die wieder 1015 Spezialitäten aufweisen,
und zwar wie folgt:
1. Handel mit Tieren 37
» « landwirtschaftlichen und ver-
wandten Produkten 136
3. „ „ Brennmaterialien 21
4. „ „ Baumaterialien 43
5. „ „ Metallen und Metallwaren 57
6. „ Maschinen und Apparaten. 8
7. „ „ Drogen, Chemikalien und
Farbwaren . 40
8. »Kolomal-Eß und Trink-
waren . 119
9. „ „ Wein und Spirituofen . 11
10. . „ Tabak und Zigarren 8
11. „ ,, Leder Wolle und Baum-
8
12. . » Manufaktur-(Schmtt )Wa-
136
13. . » Kurz- und Galanteriewaren 58
14. " „ verschiedenen und sonstigen
Waren *
15. Trödelhandlel .
Im ganzen betrug bei der Gewerbezählung 2
1895 die Zahl der Berufsbenennungen in den neun
obigen Gruppen des Handelsgewerbes 1464. Diese
Spezialisierungen lassen natürlich wieder unter-
einander willkürliche Kombinationen zu, wie sie
die Findigkeit der Kaufleute den jeweiligen Be-
dürfnissen für angepaßt erachten mag, so daß die
Verzweigung des Handels nach den einzelnen Ge-
genständen geradezu endlos genannt werden muß.
Diesen Zuständen gegenüber macht sich in neuerer
Zeit die soeben in anderem Zusammenhang er-
wähnte Tendenz geltend, eine möglichst große An-
zahl von Handelsartikeln in einem einzigen Be-
triebe (Bazar, Magazin, Warenhaus) zusammen-
zufassen.
Mit Rücksicht darauf, ob sich der Handel auf
das Staatsgebiet bzw. das Zollgebiet beschränkt,
dem der Kaufmann angehört, oder darüber hin-
aus erstreckt, unterscheidet man Binnenhandel
und auswärtigen Handel. Der geschicht-
lichen Entwicklung entspricht es, daß der auswär-
tige Handel eines Landes früher bedeutend wird
als der Binnenhandel. daß dagegen in allen hoch-
kultivierten und zugleich großen Ländern der
Binnenhandel weitaus überwiegt (Roscher). Der
auswärtige Handel ist entweder Ausfuhr-
(Export-) oder Einfuhr-(Import-Handel
oder Durchfuhr= und Zwischenhandel
(nach Montesquien auch Okonomiehandel ge-
nannt). Der Ausfuhrhandel beschäftigt sich damit,
einheimische Erzeugnisse im Auslande abzusetzen,
während der Einfuhrhandel ausländische Erzeug-
nisse in den inländischen Verkehr bringt; der
Zwischenhandel verbindet beide Arten, indem er
Handel usw.
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sich darauf verlegt, in einem Gebiete des Aus-
landes erworbene Waren wieder im Auslande
in einem andern Gebiete abzusetzen. Die Gesamt-
heit der durch diese drei Arten hervorgerufenen
Handelsbewegung zwischen den verschiedenen Län-
dern und Völkern bildet den Welthandel. Je
nachdem sich bei demselben die einzelnen Völker
mehr oder weniger aktiv oder passiv verhalten,
d. h. Ausfuhr und Einfuhr des eigenen Landes
selbst und mit eigenen Mitteln bewirken oder frem-
den Kaufleuten überlassen, treiben sie Aktiv-
oder Passivhandel; das beste Beispiel eines
Passivhandel treibenden Landes ist China.
Statistischen Zwecken dient die Unterscheidung
zwischen Generalhandel, Gesamteigen-
handel und Spezialhandel. Der General-
handel umfaßt in Einfuhr und Ausfuhr sämtliche
in das deutsche Zollgebiet und aus demselben aus-
geführten Waren einschließlich der unmittelbar
durchgeführten. Der Gesamteigenhandel umfaßt
dieselben Waren mit Ausschluß der unmittelbaren
Durchfuhr. Der Spezialhandel dagegen umfaßt
in der Einfuhr die Einfuhr in den freien Verkehr
des Zollgebietes unmittelbar oder mit Begleit-
papieren, auch von Zollausschlüssen, Freibezirken,
Niederlagen, Konten usw. sowie die Einfuhr in
das Zollgebiet zur Veredlung auf inländische
Rechnung, sodann in der Ausfuhr die Ausfuhr
aus dem freien Verkehr des Zollgebietes einschließ-
lich der unter Steuerüberwachung ausgehenden,
einer Verbrauchs= oder Stempelabgabe unterlie-
genden inländischen Waren (Bier, Branntwein,
Salz, Schaumwein, Spielkarten, Tabak, Zucker)
sowie die Ausfuhr aus dem Zollgebiet nach der
Veredlung auf inländische Rechnung. Auf Grund
des Gesetzes vom 7. Febr. 1906 besteht aber vom
1. März 1906 ab das Gebiet der deutschen Han-
delsstatistik nicht mehr aus dem deutschen Zoll-
gebiet; es sind vielmehr die Zollausschlüsse in
dieses Gebiet eingeschlossen worden, so daß von
da ab in den obigen Angaben an Stelle des deut-
schen Zollgebiets dieses erweiterte deutsche „Wirt-
schafts“ gebiet zu setzen ist. Gleichzeitig trat am
1. März 1906 ein neues statistisches Warenver-
zeichnis in Geltung. Die Folge davon ist, daß die
handelsstatistischen Zahlen für das Jahr 1906 ff
nur mit Einschränkung unter Berücksichtigung die-
ser Anderungen mit den Zahlen früherer Jahre
zum Vergleich herangezogen werden können.
3. Zu allen Zeiten hat sich diese Verschieden-
heit in der Handelstätigkeit der einzelnen Völker
zu erkennen gegeben, haben einzelne Völker im
Welthandel eine untergeordnete Rolle gespielt,
während andere den Aktivhandel in überwiegen-
dem Maße beherrschten. Von den Völkern des
Altertums waren das bedeutendste Handelsvolk
die Phönizier. „Vor sich das Meer mit Inseln
und Küsten von lockender Fruchtbarkeit, hinter sich
den an Schiffsbauholz reichen Libanon, unter sich
einen sehr beschränkten Boden“, waren sie auf die
Schiffahrt hingedrängt. Auf die Ausdehnung