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berg geltenden Gesetze über Jagd u. Fischerei
(1900); Buchenberger, Fischereirecht u. Fischerei-
pflege im Großhzgt. Baden (21903). [Roeren.)
Jakobinerklub s. Gesellschaften, geheime
591
(Sp. 591).
Japan. I. Geschichte. 1. Die Japaner sind
keine reine, sondern eine aus Malaien, Mongolen
und Paläoasiaten (Aino) gemischte Rasse. Die
sagenhafte Geschichte Japansbeginnt mit Dschimmu
Tenno (660/585 v. Chr.), dem Nachkommen der
Sonnengöttin, Begründer des Reichs und Stamm-
vater der heute noch regierenden Dynastie. Die
Reichsbildung ging aus von den Stammprovinzen
(Gokinai) am Meerbusen von Osaka und um-
faßte zunächst den Süden. Das folgenreichste
Ereignis der älteren Geschichte Japans war die
teilweise Eroberung Koreas durch Dschingo Kogo
um 202 n. Chr. Eine Reihe weiterer Expeditionen
folgte in den nächsten Jahrhunderten, und wenn
sich auch trotzdem die Abhängigkeit Koreas wieder
löste, so bildete es doch die Brücke, über welche die
chinesische Zivilisation in das Land des Sonnenauf-
gangs eindrang. Gewerbe, Kunst, Literatur, Ethik,
Religion, Rechtspflege und Staatseinrichtungen
der Chinesen wurden im 6./8. Jahrh. unter För-
derung der Regierung importiert. Als das offi-
zielle Jahr der Einführung des Buddhismus gilt
552; buddhistische Bonzen, Buddhabilder, Tem-
pelarchitekten usw. wurden unter Kimmei-Tenno
(540/571) aus dem koreanischen Reiche Kudara
geholt, das unter japanischem Schutze stand. Die
große Masse des Volkes fiel dem Buddhismus
zu, der von Temmu Tenno (673/686) obligatorisch
gemacht wurde. Die alte Volksreligion, der
Ahnenkultus oder Schintoismus (Dienst der Kami,
d. h. Geister berühmter Vorfahren, Fürsten und
Helden, mit ausführlichen Opfer= und Reini-
gungsvorschriften, aber ohne Glaubens- und Sit-
tenlehre), behauptete sich in den herrschenden Stän-
den, während die konfuzianische Ethik namentlich
in der Samuraikaste großen Einfluß ausübte.
In den Beginn des 8. Jahrh. fällt die Aufzeich-
nung der beiden nationalen Geschichtswerke Kojiki
und Nihongi, etwas später die Erfindung der
gannihen, der chinesischen nachgebildeten Silben-
rift
Ebenso gründlich war der Umschwung im Staats-
wesen. Der altjapanische Staat beruhte auf dem
Geschlechterverband, und die Macht des Mikado
war durch diese patriarchalische Verfassung sehr
eingeschränkt. Auch gab es keinen Unterschied
zwischen Zivil= und Militärbeamten, das Auf-
gebot wurde vom Herrscher selbst kommandiert
und nach dem Frieden entlassen. Unter chinesischem
Einfluß entwickelte sich eine strenge Rang= und
Amterordnung und ein Hofzeremoniell, das den
Herrscher der Berührung mit dem Volk mehr
und mehr enthob. Während bisher in der Regel
jeder Mikado die Residenz gewechselt hatte, ver-
legte Kwammu Tenno (782/807) 794 seinen
Aufenthalt nach dem neuen Friedensschloß (Hei-
Jakobinerklub — Japan.
1294
anjo) in Kioto, wo seine Nachfolger bis 1868
residierten. Man unterschied fortan ein erbliches
Zivilbeamtentum (Kuge, Hofadel) und eine Mili-
tärkaste (Buke). Den Oberbefehl führte ein Ge-
neral, auch die Zivilregierung überließ der Mikado
den Beamten und dankte meistens jung ab, um
sich einem ausschweisenden Leben oder dem bud-
dhistischen Mönchtum zu ergeben. So fiel, da
das Erbe oft an Unmündige und Frauen kam,
die Regierung den bevorzugten Familien zu. Deren
gab esdrei, die Fudschiwara, Taira und Minamoto,
die ihren Ursprung auf das Herrscherhaus zurück-
führten und durch ihren Wettstreit viel Unglück
über das Land brachten. Das älteste und ange-
sehenste Geschlecht waren die Fudschiwara. Von den
155 Familien des Hofadels gehörten 95 zu ihnen,
und aus den fünf vornehmsten mußte der Mikado
seine Frau nehmen. Im 9., 10. und 11. Jahrh.
hatten sie alle Macht in den Händen und besaßen
fast alle hohen Zivilämter, insbesondere das des
Ministerpräsidenten (Daijo-Daijin) und das 888
eingeführte, 1868 abgeschaffte Amt des erblichen
Regenten (Kwampakuy, der neben dem zur Puppe
herabgesunkenen Mikado wirklich regierte, die Be-
richte der Militär= und Zivilbeamten entgegen-
nahm und jeden Verkehr des Mikado mit der
Außenwelt zu vermitteln hatte. Die Taira kom-
mandierten als erbliche Generale im Südwesten,
die Minamoto im Nordosten. Letztere besaßen
seit dem 10. Jahrh. die Stellung des Schogun
oder Generalissimus; auch die späteren Schogun-
familien Aschikaga und Tokugawa gehörten zu
diesem Geschlecht.
So lange sich die Taira und Minamoto mit
diesen Stellungen begnügten, stand die Herrschaft
der Fudschiwara fest. Im 12. Jahrh. griffen sie
jedoch mit Hilfe ihrer Vasallen (Samurai) in
den Provinzen selbst nach der Macht, und fortan
glich, wie ein alter japanischer Geschichtschreiber
sagt, die Autorität des Mikado einer leeren Kasse,
die der Fudschiwara dem Schlüssel dazu. Der
Kampf zwischen Taira und Minamoto (Gen-
Pei-Kassen), den dynastischen Bürgerkriegen des
Abendlandesvergleichbar,endeteinden! 180er Jah-
ren mit dem Sieg der Minamoto unter Joritomo.
An die Stelle des alten Regierungssystems mit
dem Heer von Beamten und der strengen Etikette
trat nun der Militärdespotismus mit dem Feu-
dalwesen. Joritomo (11199), einer der hervor-
ragendsten Männer der japanischen Geschichte,
in der er auch durch gute Gesetzgebung und Justiz
und Einführung einer gerechteren Ertragssteuer
Epoche machte, gilt als Begründer des Feudal-
systems, dessen Anfänge freilich weit zurückreichen.
Seine Residenz und der Sitz der neugeschaffenen
Regierungsbehörde (Bakufu) war Kamakura; in
die Provinzen schickte er seine Verwandten und
Generale als Militärgouverneure, welche die bis-
herigen Statthalter zu beaussichtigen hatten, sie
aber mit der Zeit ganz verdrängten und zu erb-
lichen Vasallen wurden. Die 1192 an Joritomo