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wig (1674/77). 10. Eberhard Ludwig (1677
bis 17383) zeichnete sich im spanischen Erbfolge-
krieg als Feldherr aus; seine Prachtliebe veran-
laßte ihn zu hohem Aufwand, dessen Deckung zu
schwierigen Verhandlungen mit den Ständen
führte. Sein Sohn war bereits 1731 gestorben;
so ging die Regierung an die Winnentaler Linie
über. Als Eberhard Ludwig minderjährig war,
führte sein Oheim Herzog Friedrich Karl, der
seinen Apanogensitz in Winnental hatte, die
Regierung. 11. Karl Alexander (1733/37), ein
Enkel Eberhards III., stand in österreichischen
Diensten und war in Wien 1712 oder 1713 zur
katholischen Kirche übergetreten. Er sicherte die
Aufrechterhaltung der politischen und kirchlichen
Verfassung zu (sog. Religionsreversalien). Ihm
folgten nacheinander seine drei Söhne: 12. Karl
Eugen (1737/93); durch Prachtbauten verschie-
dener Art verursachte er ungeheure Ausgaben,
welche durch Steuern gedeckt werden sollten. Auf
die Klagen des Landes kam es zum Erbvergleich
von 1770, nach welchem die Rechte und Frei-
heiten des Landes aufs neue bestätigt, die Ausgaben
des Herzogs beschränkt, die Schulden vom Land
übernommen wurden. Zur Hebung des Landes
trug er durch verschiedene Einrichtungen bei; er
begünstigte die Fabrikation von Porzellan, Tuch
usw., gründete eine Brandversicherungsanstalt,
die große Bibliothek, errichtete die Akademie der
schönen Künste, die Karlsakademie. 13. Ludwig
Eugen (1793/95). 14. Friedrich Eugen (1795
bis 1797) mußte die überrheinischen Besitzungen
abtreten; wegen Bezahlung der Kriegsschulden
u. a. gab es mancherlei Beschwerden des Landes.
Er hatte eine Nichte Friedrichs II. von Preußen
geheiratet; auf dessen Rat wurden die Kinder in
der protestantischen Religion erzogen. Sein ältester
Sohn 15. Friedrich II. war Herzog von 1797
bis 1803, Kurfürst 1803/05, König 180 5/16.
Durch den zu Paris 1802 abgeschlossenen Ver-
trag konnte er verhindern, daß das Herzogtum
aufgelöst wurde. Württemberg blieb in seinem
ganzen Bestand erhalten und wurde für seine
überrheinischen Besitzungen ansehnlich entschädigt.
Infolge des Reichsdeputationshauptschlusses er-
hielt Württemberg die Kurwürde; nach dem Preß-
burger Frieden bzw. dem Brünner Separatvertrag
zwischen Württemberg und Frankreich wurde es
am 12. Dez. 1805 zum Königreich erhoben. Am
1. Jan. 1806 wurde die Annahme der Königs-
würde feierlich verkündigt.
Durch den Pariser Frieden und den Reichs-
deputationshauptschluß wurde Württemberg ein
Gebiet mit ca 120 000 Einwohnern einverleibt
(Klöster und neun Reichsstädte); der Preßburger
Friede brachte eine weitere Vermehrung um
ca 122 000 Einwohner (von Österreich, dem
Deutschorden und Johanniterorden). Durch die
Rheinische Bundesakte von 1806 wurde meist
durch Mediatisierung die Bevölkerung um
ca 181 000 Einwohner, durch besondere Verträge
Württemberg.
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mit Bayern und Baden um ca 90.000, endlich
durch den Wiener Frieden von 1809 und den
Vertrag von Compiêgne 1810 nochmals um
ca 160 000 Einwohner vermehrt; an Bayern
und Baden wurde ein Gebiet mit ca 50 000 Ein-
wohnern abgetreten. Ende des Jahrs 1810 hatte
Württemberg seinen heutigen Umfang erreicht;
einige Anderungen durch Kauf (1813) und Ab-
tretung an Baden 1843 sind unwesentlich. Das
Gebiet Württembergs hatte sich mehr als ver-
doppelt und die Bevölkerung auf 1 380 000
Seelen gehoben.
c) Das Königreich Württemberg seit 1. Jan.
1806. 1. König Friedrich (1806/16). Mit der
Erhebung Württembergs zum Königreich erloschen
vertragsmäßig die Rechte des österreichischen
Hauses. 1806 trat der König dem Rheinbund
bei und sagte sich vom Reichsverband los. 1806
und 1809 kämpften württembergische Truppen
gegen Preußen bzw. Osterreich, der Wiener Friede
brachte eine ansehnliche Gebietserweiterung (s. o.),
nachdem der König die Abtretung Württembergs
an Napoleon (gegen Hannover oder Portugal)
abgelehnt hatte. 1812 nahm Württemberg am
russischen Krieg (von 15 347 Mann kamen kaum
1000 zurück), 1813 am preußisch-russischen Krieg
teil; in der Schlacht von Leipzig trat es zu den
Verbündeten über. Durch den Vertrag zu Fulda
(2. Nov. 1813) verband es sich mit Osterreich,
Preußen und Rußland und nahm 1814 und 1815
unter dem Kronprinzen Wilhelm an den Feld-
zügen der Verbündeten gegen Napoleon teil.
Unter König Friedrich wurde die gesamte
Staatsverwaltung neu geordnet. Am 30. Dez.
1805 wurde die alte Landesverfassung aufgehoben,
am 2. Jan. 1806 das Kirchengut als Staatsgut
erklärt und durch das Organisationsmanifest vom
18. März 1806 Alt= und Neuwürttemberg ver-
einigt und einer neuen Ordnung entgegengeführt.
Es wurden sechs Ministerien gebildet, Justiz und
Verwaltung getrennt, eine neue Bezirkseinteilung
vorgenommen, die allgemeine Dienstpflicht mittels
der Konskription eingeführt, das Volksschulwesen
reguliert, die Universität Tübingen in ihren Be-
sugnissen beschränkt, teilweise verbessert und er-
weitert, in Ellwangen 1812 eine katholisch-theo-
logische Fakultät gegründet (1817 aber mit der
Universität vereinigt). Durch das Religionsedikt
von 1806 wurden den dreichristlichen Konfessionen
die gleichen Rechte verliehen; an die Spitze des
katholischen Kirchenwesens wurde der Kirchenrat
berufen und die Vereinigung der Katholiken zu
einer Diözese in Anregung gebracht. Auch für
Hebung des Wohlstands durch Straßenbauten,
Förderung der Eisenindustrie, für Unterricht und
Kunst durch Stiftung der königlichen Handbiblio-
thek und Anlage von Kunstsammlungen war der
König tätig. Der große Aufwand hierfür und
für die Hofhaltung sowie die Beschränkung der
alten Rechte hatte eine Mißstimmung im Land
hervorgerufen. Eine Landesverfassung, welche der